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Friday, May 04, 2007
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kleiner Wissenstest zum Thema Cannabis
http://www.freenet.de/freenet/nachrichten/kontrovers/cannabis/test/index.html
hier findet ihr nen kleinen Test zum Thema Cannabis..........viel Spass !!!!
21:07
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Monday, April 30, 2007
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Das Lübbecker Gutachten
Close Green Heaven Das Lübecker Gutachten
(Quelle: Fido - Net)
- 713 Js 16817/90 StA Lübeck -
- 2 Ns (Kl. 167/90) -
Alkohol und Nikotin sind sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher als Cannabisprodukte. Aus Gründen der Vereinfachung beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen nur auf das Verhältnis des Genusses von Alkohol und Cannabisprodukten. Sie gelten aber auch entsprechend für das Verhältnis von Cannabisprodukten zum Nikotin.
a) Diese Auffassung der Kammer beruht auf den überzeugenden Darlegungen der Sachverständigen deren Meinungen sich die Kammer angeschlossen hat. Die Kammer hat die Sachverständigen Herrn Dr. Barchewitz und Herrn Prof. Dr. Dominiak gehört.
Herr Dr. Barchewitz ist Facharzt für Psychiatrie und seit 15 Jahren im Therapiebereich tätig. Zwei Drittel seiner fachlichen Tätigkeit hat er in Suchtkliniken zugebracht. Er hat auch fünf Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gearbeitet. Seit 1986 ist er Leiter der Fachklinik für Suchtkrankheiten (Holstein-Klinik in Lübeck). Dort befinden sich überwiegend Alkohol- und Medikamentenabhängige aber auch anderweitig drogensüchtige Personen. Herr Dr. Barchewitz verfügt auch über erhebliche Erfahrungen mit Drogenabhängigen. Diese gründen sich auf seine Erfahrungen während seiner gesamten beruflichen Tätigkeit.
Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak ist Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie sowie für klinische Pharmakologie. Er ist Direktor des Instituts für Pharmakologie der Medizinischen Universität zu Lübeck und hat sich insbesondere in jüngster Zeit intensiv mit Wirkungen von Rauschgiften auseinandergesetzt und beschäftigt. Er hat im Dezember 1991 auf einem Fachkongreß von Rechtsmedizinern in Lübeck ein umfassendes ,Referat zu den toxischen und pharmakologischen Wirkungsweisen von Drogen (auch der Cannabisprodukte) gehalten und dabei die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet analysiert und aufgearbeitet.
b) Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen und unter Berücksichtigung vielfältiger, allgemein zugänglicher Literatur, die mit den Sachverständigen und den Prozeßbeteiligten im Termin erörtert worden ist, ist die Kammer zusammenfassend zur Frage der Gefährlichkeit von Alkohol und Cannabisprodukten zu folgenden Feststellungen gekommen:
* rote Haare, also hbsch Die körperlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums erreichen fast alle Organe und Organsysteme und können diese schwer schädigen oder sogar zerstören, während Cannabisprodukte nur geringfügige körperliche Wirkungen herbeiführen. * Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während bei Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen beobachtet werden. * übermäßiger Alkoholkonsum kann schwere psychische Schäden bewirken, während bei Cannabisprodukten keine gravierenden psychischen Störungen zu erwarten sind und allenfalls mit einer geringfügigen psychischen Abhängigkeit gerechnet werden muß. * In der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl von Verbänden, speziellen Krankenhäusern und speziellen Therapien, die sich mit Alkoholerkrankungen und Alkoholabhängigkeiten beschäftigen, während es weder eine spezielle Therapie für Cannabiskonsumenten noch spezielle Krankenhäuser oder Verbände gibt, die sich um Cannabiskonsumenten kümmern.
* Raucher, aber hbschIn der Bundesrepublik einschließlich der neuen Bundesländer wird die Anzahl der Alkoholtoten auf 40.000 im Jahr geschätzt, während kein Fall (auch weltweit) bekannt ist, bei dem der Tod einer Person auf übermäßigen Konsum von Haschisch zurückzuführen ist. Es gibt keine letale Dosis für Haschisch. * Die wirtschaftlichen Folgekosten aufgrund des Alkoholkonsums werden in der Bundesrepublik auf jährlich 50 Milliarden DM geschätzt, während bei Cannabisprodukten entsprechende Zahlen nicht existieren. * Der Alkoholkonsum hat erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsplatz (Arbeitsunfälle Kündigungen, Krankheitsfälle, Einstellungen von Suchtberatern), während bei Cannabisprodukten entsprechende Beobachtungen und Schätzungen nicht existieren. * Der Anteil von tödlichen Unfällen, die im Zusammenhang mit Alkohol stehen, wird in der Bundesrepublik auf 5O% geschätzt und die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluß mit Personenschäden auf gut 30.000 pro Jahr, während bei Cannabisprodukten auf keine entsprechenden Beobachtungen oder Schätzungen zurückgegriffen werden kann. * Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes aus dem Jahre 1990 wurden in diesem Zeitraum mehr als 140.000 Tatverdächtige (knapp 10 % aller Tatverdächtigen) registriert, die nach polizeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluß standen. Im Bereich der Gewaltdelikte (z.B. Totschlag, Vergewaltigung, Sexualmord) liegt der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluß über 36 %, während bei Cannabisprodukten entsprechende statistische Erhebungen nicht durchgeführt werden.
Im einzelnen ist hierzu folgendes auszuführen:
(1) Wirkungsweisen des Alkohols:
(a) Körperliche und psychische Auswirkungen
aa.)
Alkoholintoxikationen reichen von leichter Gehstörung, starker Gehstörung, Reflexlosigkeit bis zur Bewußtlosigkeit und Kreislaufinsuffizienz,
bb.)
Leichte Alkoholräusche (0,5 - 1,5) sind gekennzeichnet durch Herabsetzung der psychomotorischen Leistungsfähigkeit, allgemeine Enthemmung, Beeinträchtigung der Fähigkeit kritischer Selbstkontrolle; mittelgradige Räusche (1,5 - 2,5) durch euphorische Glücksstimmung oder aggressive Gereiztheit, Verminderung der Selbstkritik, Enthemmung, Benommenheit, psychomotorischer Unsicherheit, unreflektierter Bestrebung triebhafte Bedürfnisse zu befriedigen, Fehlen zielgerichteter Konstanz und Bereitschaft zu primitiven , vorwiegend explosiven Reaktionsweisen; schwere Rauschzustände (über 2,5) durch Bewußtseinsstörungen und Verlust realen Situationsbezuges, Desorientiertheit. illusionäre situative Verkennung, motivlose Angst, Gleichgewichtsstörungen hin bis zur Ataxie, Dysarthrie und Schwindel, Schädel-Hirn-Trauma, evtl. mit komplizierender intrakranieller Blutung.
cc.)
Die neuere Alkoholforschung läßt zehn psychopathologische Syndrome erkennen, die einzeln oder in verschiedenen Verbindungen auftreten (Störungen des Bewußtseins und der Motorik, Störungen der Orientierung, paranoid-halluzinatorisches Syndrom, manisches, gereizt-aggressives, depressives Syndrom, Angstsyndrom, Suizidalität, sexuelle Erregung, amnestisches Syndrom).
dd.)
Das Alkoholentzugssyndrom wirkt sich internistisch, vegetativ, neurologisch und psychisch aus.
ee.)
Es gibt kaum ein Organsystem, an dem nicht Syndrome oder Krankheiten gefunden wurden, die nicht mit dem Alkoholismus ursächlich in Verbindung zu bringen sind: z.B. Fettleber, chronische Lungenerkrankung, Traumata, Bluthochdruck, Mangelernährung, Anämie, Gastritis, Knochenbrüche, Hiatushernie, Leberzirrhose, Magen-Darm-Geschwüre, chronischer Hirnschaden, Fettsucht, Herzkrankheiten, gastrointestinale Blutung, epileptische Anfälle, Diabetes, Harnwegsinfekt.
ff .)
Die alkoholische Leberzirrhose ist eine relativ häufige Erkrankung bei fortgeschrittenem Alkoholmißbrauch. 30-50 % aller Leberzirrhosen sind auf den Mißbrauch zurückzuführen. Beschwerden sind Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Depressivität. Es kommt gelegentlich zu Hautveränderungen. Die Haut ist pergamentpapierartig verdünnt und zeigt weiße Flecken. Körperbehaarung und Schambehaarung läßt nach. Potenz und Libido vermindern sich. Der schwere, alkoholbedingte Leberschaden führt über tiefere Bewußtseinstrübung z um Koma.
gg.)
Alkoholiker neigen zu mehr Infektionen der Luftwege.
hh.)
Die akute Alkoholintoxikation, besonders bei chronischen Alkoholikern, löst typische Knochenmarksveränderungen aus und stört somit das Immunsystem.
ii.)
Alkohol wirkt auf die Muskeln in der Weise, daß die Muskulatur schwillt, stark druckempfindlich und krampfanfällig ist.
jj .)
Alkoholismus verändert das Gehirn morphologisch und funktionell mit der weiteren Folge psychischer Veränderungen. 3 - 5 % der Alkoholiker werden vom sogenannten Wernicke-Korsakow-Syndrom befallen, das durch folgende Störungen gekennzeichnet ist:
* Verlust des Altgedächtnisses, regelmäßig verbunden mit der Unfähigkeit, sich neue Gedächtnisinhalte einzuprägen; * verminderte Fähigkeit der Reproduktion von Gedächtnisinhalten; * eindeutige Verschlechterung der Auffassungfähigkeit; * Verminderung der Spontanität und Initiative; * Störungen der Konzentrationsfähigkeit, der räumlichen Organisation und der visuellen und verbalen Abstraktion.
kk.)
20 - 40 % aller Alkoholiker leiden an Polyneuropathie, die mit schmerzhaften Mißempfindungen, Kribbelparästhesien und Taubheitsgefühl beginnt. Danach kommt es zu ziehenden, brennenden und stechenden Muskelschmerzen mit Krämpfen und Muskelschwäche.
ll.)
Tremorerscheinungen sind bei Alkoholikern sehr häufig. Sie sind anfangs reversibel, später nicht. Das Leiden beginnt als feinschlägiger Tremor. Er setzt an den Händen ein, der sich später ausbreitet auf Zunge, Lippen, Augenlider, Kopf und Füße.
mm.)
Es gibt eine sogenannte Alkoholepilepsie bei chronischen Alkoholikern, die früher keine latente Krampfbereitschaft aufgewiesen haben.
nn.)
Das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, ist bei Männern mit einem hohen Alkoholkonsum um mehr als das Vierfache höher als bei Abstinenten oder bei geringem Konsum.
oo.)
Shiva, eine GöttnDas sogenannte Alkoholdelir ist gekennzeichnet von Desorientiertheit in örtlicher, zeitlicher und situativer Hinsicht. Es bestehen Auffassungsstörungen und illusionäre Verkennungen. Die Wahrnehmungsstörungen können zu einer gesteigerten Suggestibilität und Konfabulationen führen. Die Stimmung ist schwankend, gekennzeichnet durch Angst, Reizbarkeit und durch eine gewisse Euphorie. Typisch ist psychomotorische Unruhe mit nestelnden Bewegungen und Bettflüchtigkeit.
pp.)
Beim Alkoholiker gibt es verstärkt Eifersuchtsideen und Eifersuchtswahn.
qq.)
Alkoholmißbrauch vor und während der Schwangerschaft kann schwere Schädigungen des Embryos verursachen. für die Bundesrepublik wird eine jährliche Rate der Alkoholembryopathie von 1800 geschätzt. Deren wichtigsten Symptome sind Wachstumsdefizit, Minderwuchs, Untergewicht, statomotorische und geistige Retardierung, Hyperaktivität, Muskelhypotonie, verkürzter Nasenrücken, schmale Lippen, auch Mißbildungen.
(b) Gesellschaftliche Auswirkungen
aa.) Anzahl der Alkoholabhängigen
Die Anzahl der Alkoholabhängigen wird in der Bundesrepublik bei einer Geschlechterrelation von 1 (weiblich) zu 2 (männlich) auf 2,5 Millionen geschätzt.
bb.) Wirtschaftliche Folgekosten
Die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten des Alkoholkonsums werden mit ca. 50 Mrd. DM angegeben (vgl. H.H. Kornhuber, in Sonderdruck "Deutsches Ärzteblatt" - ärztliche Mitteilungen, Heft 19 Seite 1347 bis 1362 vom 12. Mai 1988, im Sonderdruck Seite 2).
cc.) Auswirkungen auf dem Arbeitsplatz
25 % aller Arbeitsunfälle in der Bundesrepublik sind auf Alkohol zurückzuführen. Bei jeder 6. Kündigung geht es um Alkohol, Alkoholkranke sind 2,5 mal häufiger krank als andere Mitarbeiter. In über 800 Betrieben und Behörden werden schon Suchtberater ein gesetzt (vgl. Jahrbuch der Sucht 1991, Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Seite 29).
dd.) Auswirkungen im Straßenverkehr
Unter Berücksichtigung von Dunkelzifferrelationen wird der Anteil von tödlichen Unfällen, die im Zusammenhang mit Alkohol stehen, auf 5O % geschätzt (vgl. Stephan in Jahrbuch der Sucht 1991, a.a.O., Seite 106, 107). Die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluß mit Personenschaden wird auf gut 30.000 pro Jahr geschätzt.
ee.) Alkoholtoten
Die Zahl der Alkoholtoten wird in Deutschland einschließlich der neuen Bundesländer mit ca. 40.000 jährlich angegeben.
ff.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes aus dem Jahre 1990 wurden in diesem Zeitraum 141.180 Tatverdächtige (= 9,8 % aller Tatverdächtigen) registriert, die nach polizeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluß standen (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes 1990, Seite 85). Die Wirkung des Alkohols, die Gewaltbereitschaft zu erhöhen, wird besonders deutlich, wenn der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluß in bestimmten von Gewalt geprägten Deliktsgruppen untersucht wird. So betrug der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluß bei "Widerstand gegen die Staatsgewalt" 63,3 %. Bei anderen Gewaltdelikten ergeben sich folgende Zahlen:
Totschlag: 47,4 % Körperverletzung mit tödlichem Ausgang: 41,4 % Vergewaltigung: 36,6 % Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen: 50 % gefährliche und schwere Körperverletzung: 33,9 % Mord: 29,1 % Sexualmord: 46,7 % vorsätzliche Brandstiftung: 29,1 % sexuelle Nötigung: 28 %
(vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik, a.a.O., Seite 85).
Diesen katastrophalen und verheerenden Wirkungen individueller und gesamtgesellschaftlicher Art stehen folgende Wirkungen des Haschischkonsums gegenüber:
(2) Wirkungsweisen der Cannabisprodukte:
(a) Allgemeine Wirkungen Zu den allgemeinen Eigenschaften der Droge hat die Kammer folgende Feststellungen getroffen:
Der Hauptwirkstoff der Cannabisprodukte ist das THC, genauer das Tetrahydrocannabinol, Das THC wird im natürlichen Cannabis durch eine Fülle weiterer Wirk- und Duftstoffe ergänzt.
Unter den 60 weiteren Cannabinoiden ragen hervor das Cannabidiol (CBD), das beruhigend (sedativ) wirkt, gelegentlich auch für Kopfschmerzen sorgen, aber auch die THC-Wirkung verlängern soll, sowie das Cannabinol (CBN), ein Abbauprodukt des THC (vgl. Quensel in: "Drogen und Drogenpolitik", Ein Handbuch, herausgegeben von Sebastian Scheerer u. Irmgard Vogt, Campus 1989, Seite 380 m.w.N.).
Cannabis wird bei uns üblicherweise geraucht und zwar meist zusammen mit Tabak als "Joint" oder aber in der Pfeife. Neben der in der Forschung häufigeren Injektion und dem Einatmen von Cannabisdampf, kann man Cannabis auch als "Tee" trinken oder aufgelöst im Tee, als Gewürz im Essen, aber auch als Gebäck zu sich nehmen (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 380). Das THC wird über die Schleimhäute aufgenommen und im Körper zu "Metaboliten" verwandelt. Seine Wirkung tritt beim Rauchen so rasch ein, daß die Dosishöhe meist relativ einfach zu regulieren ist; beim Essen und Trinken verzögert der Umweg über die Leber die Wirkung mitunter über eine Stunde, weswegen Anfänger aus Ungeduld leicht zu hohe Dosen einnehmen, Mit einer THC-Dosis von 2-1 0 mg beim Rauchen und etwa der dreifachen Menge beim Essen und Trinken, das ist nach THC-Gehalt etwa 0,5 bis 1 Gramm Haschisch, erreicht man eine Wirkungsdauer von etwa 1 - 4 Stunden (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.0., Seite 381).
Die kurz- wie langfristige Wirkung des Cannabis hängt -wie bei vielen anderen Drogen- ebenso davon ab, wieviel und wie häufig man es konsumiert, wie auch davon, in welchem set und Setting" dies geschieht, wobei alle Faktoren von einander abhängig sind. Dabei hängen Art und Weise des Erlebens von Cannabisprodukten in besonderer Weise vom set und Setting" ab, also von der Situation, in der man Cannabis einnimmt, vom eigenen persönlichen Zustand wie von der sozialen Umgebung, von den eigenen Ängsten und Hoffnungen und den in der Gruppe wie in der umfassenden Kultur mit diesem Genuß verbundenen Erwartungen (vgl. hierzu Quensel, Drogenelend, Campus 1982, Seite 76). Die Effekte, die mit der Einnahme von Cannabisprodukten verbunden sind, lassen sich sozial erlernen, wobei die Erwartungshaltung eine große Rolle spielt (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 381). Bei stärkerer Dosis, also insbesondere beim Trinken oder Essen oder bei der Verwendung von Haschischöl, sind eindeutigere halluzinogene Effekte zu erwarten (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 382). Nicht nur das Ausmaß der Dosis -etwa die Art und Weise, wie man einen "Joint" füllt- und Inhalte des Erlebens sind soziokulturell erlernt, sondern auch die Häufigkeit des Konsums, was als leichter bzw. schwerer Gebrauch gilt, zu welcher Gelegenheit man Cannabis konsumiert und wann man damit aufhören soll (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.0., Seite 382).
Die psychischen Wirkungen beschreibt Binder (Haschisch und Marihuana, Deutsches Ärzteblatt 1981, Seite 120) wie folgt: "Nach dem Rauchen von 1 Gramm Marihuana entsteht ein etwa drei Stunden dauernder Rauschzustand, der durch ein Gefühl von Losgelöstheit charakterisiert ist, das eine meditative Versenkung oder eine Hingabe an sensorische Stimuli erlaubt. Der Zustand ist im allgemeinen frei von optischen und akustischen Halluzinationen, die beim vier- bis fünffachen dieser Dosis auftreten können. Subjektiv gesteigert wird die Gefühlsintensität beim Hören von Musik, beim Betrachten von Bildern, bei Essen und Trinken und bei sexueller Aktivität. Der Rausch ist zweiphasig und geht nach der Anregungsphase in eine milde Sedierung über. Bei der genannten Dosierung dominiert eine passive euphorische Bewußtseinslage, bei höherer Dosierung kann es zu paranoiden Vorstellungen und Dysphorie kommen.... Die Droge führt kaum zu Toleranzbildung und die Konsumenten kommen über Jahre ohne Dosissteigerung aus."
Cannabis besaß bis in dieses Jahrhundert auch bei uns eine medizinische Bedeutung. Weltweit galt es stets als wichtiger Bestandteil der Volksmedizin (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 382 m.w.N.). In neuerer Zeit untersucht man die Wirkungen von Cannabis bei Glaukomen zur Verminderung des Augeninnendrucks, bei spastischen Krämpfen und Epilepsie sowie bei Asthma und Anorexia nervosa. Eine ganz besondere Bedeutung gewann es als Mittel gegen den Brechreiz bei Anti-Krebs-Mitteln. In den USA hat man deshalb 500 Krankenhäusern THC zur Bekämpfung dieses Erbrechens praktisch freigegeben und in 23 Staaten diese Behandlung dem Ermessen jedes Arztes überlassen (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 382 m.w.N.).
Ein Blick auf Umfragedaten belegt, daß vornehmlich jüngere Menschen Cannabis konsumieren. Sie tun dies, um ihre Stimmung zu heben (34 %), um den Alltag zu vergessen (28 %), weil man sich entspannt (25 %), Hemmungen überwindet (24 %), intensiver hört und sieht (19 %), und weil man leichter Kontakt zueinander. bekommt (17 %) (vgl. Quensel, Drogenelend, a.a.O., Seite 76 m w.N.).
(b) Körperliche und psychische Auswirkungen
aa.) Körperliche Auswirkungen
Die körperlichen Auswirkungen des Cannabisgebrauches sind relativ gering. Herz und Kreislauf werden nicht beeinträchtigt, wenn auch der Puls aktiviert wird. Aus diesem Grunde besteht bei Personen mit Kreislaufschäden Anlaß, mit dem Gebrauch von Cannabis vorsichtig umzugehen. Wissenschaftliche Beweise dafür, daß der Konsum von Cannabis sowohl bei der Fortpflanzung als auch im Immunsystem Schäden hervorruft, sind bislang nicht vorgelegt worden. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat darauf verwiesen, da ß es zwar in Tierversuchen Hinweise für solche Wirkungen gebe, er hat jedoch eine übertragung der im Tierversuch gewonnenen Erkenntnisse auf den menschlichen Organismus abgelehnt. Zur Begründung hat er angeführt daß der tierische Organismus häufig in ganz anderer Weise reagiere als der Mensch. Darüber hinaus werde gerade bei den typischen kleinen Säugetieren mit Dosen gearbeitet, die knapp unterhalb der bei Menschen praktisch nicht erreichbaren Todesdosis liegen. Schließlich fehle bei den Labor- wie Tierversuchen der Blindversuch, nachdem der Auswertende nicht wissen darf, welches Objekt Cannabis erhielt und welches nicht (vgl. hierzu Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., S. 385).
Darüber hinaus kann das Rauchen von Cannabis zu Lungenschäden führen. Dieser mögliche Schaden ist jedoch im Vergleich mit dem Schaden, der durch das Rauchen selbst verursacht wird, eher zweitrangig. Da Haschisch aber auch in anderer Form konsumiert werde n kann (durch Trinken im Tee; durch Essen im Kuchen) ist diese mögliche Schädigung der Lunge kein spezifisches Risiko des Cannabiskonsums,
bb.) Psychologische Auswirkungen
Es gibt derzeit keinen Beweis für den Abbau zerebraler Funktionen und Intelligenzleistungen durch chronischen Cannabisgebrauch. Jedoch ist die zur Intelligenzleistung notwendige Funktion des Kurzzeitgedächtnisses unter Einfluß von Cannabis reduziert (vgl. Schönhöfer, Die Pharmakologie der Cannabis-Wirkstoffe, in Arzneimittelforschung 23, 1973, Seite 55).
Es gibt auch keinen medizinischen Hinweis, daß der Cannabiskonsum originär Psychosen hervorruft. Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat ausgeführt, daß der Cannabiskonsum allenfalls eine bereits vorhandene Psychose zum Ausbruch bringen kann. Diese lediglich auslösende Funktion können auch andere Rauschmittel oder entsprechende Medikamente hervorrufen. Die eigentliche Schädigung in der Psyche hat nach den Angaben des Sachverständigen jedoch bereits vorher stattgefunden. Zu diesen Angaben des Sachverständige n paßt auch die bei Quensel (vgl. Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 387) getroffene Feststellung: "Zur Zeit gibt es keine zureichenden Gründe, die dafür sprechen, daß eine Cannabis-Psychose als besonderer klinischer Befund existiert". Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat auf entsprechenden Vorhalt diese Aussage bestätigt.
Shiva, eine GöttnDie Beweisaufnahme hat auch ergeben, daß das sogenannte ämotivationale Syndrom" keine spezifische Folge des Cannabis-Konsums ist. Bei dem ämotivationalen Syndrom" handelt es sich um ein durch Apathie, Passivität und Euphorie gekennzeichnetes Zustandsbild ". Der Sachverständige hat in übereinstimmung mit Schönhöfer (vgl. a.a.O., Seite 55) ausgeführt, daß es nicht möglich sei, eine kausale Beziehung zwischen dem Cannabisgebrauch und dem ämotivationalen Syndrom" herzustellen. Schönhöfer hält hier vielmehr einen Umkehrschluß für zulässig. Nach seiner Meinung machen die Elemente des ämotivationalen Syndroms" erst das Rauscherlebnis des Cannabiskonsums interessant und bedingen somit diesen Konsum (vgl. Schönhöfer, a.a.O., S. 55). Auf diese Zusammenhänge hat auch der Sachverständige Dr. Barchewitz auf entsprechenden Vorhalt hingewiesen. Dies entspricht auch den Untersuchungen, auf die Quensel (Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 388) verweist. In empirischen Untersuchungen ist nachgewiesen worden, daß Cannabiskonsumenten "weniger sorgfältig, weniger diszipliniert und nicht so strebsam" sind wie eine Kontrollgruppe, "was sich auch darin zeigt, daß sie signifikant weniger nach Erfolg strebt". Jedoch seien auch potentielle Konsumenten, die nicht strikt gegen Cannabis eingestellt gewesen seien, aber noch kein Cannabis konsumiert hätten, signifikant weniger karriere-orientiert... als die Antikonsumenten". Quensel kommt daher zu der Auffassung, daß Cannabis eingebunden in einen größeren Lebensstil sei, der schon vor dem Konsum vorhanden gewesen sei und deswegen allenfalls als Symptom, jedoch nicht als dessen Ursache zu begreifen sei.
Zusammenfassend lassen sich deswegen die Befunde zum psychischen Bereich wie folgt beschreiben:
Nach derzeitigem Wissensstand sind keine gravierenden Störungen zu erwarten, wenn auch Personen mit Neigungen zu psychischen Störungen ebenso auf Cannabis verzichten sollten wie diejenigen, die sich damit sozial unerträglichen Situationen entziehen wollen.
cc.) Körperliche Abhängigkeit
Körperliche Entzugserscheinungen sind bei Cannabis -anders als bei Alkohol und harten Drogen- praktisch nicht zu beobachten. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat hierzu ausgeführt, daß allenfalls -vergleichbar wie beim Absetzen der täglichen Kaffee dosis- leichte Schlafstörungen, Irritierbarkeit und innere Unruhe auftreten können. Auch seien Dosissteigerungen aus physiologischen Gründen nicht festzustellen. Vielfach ist sogar beobachtet worden, daß erfahrene Konsumenten weniger Cannabis brauchen, um "high" zu werden als Anfänger (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 389 m.w.N.). Die Sachverständigen haben darüber hinaus ausgeführt, daß allenfalls eine leichte psychische Abhängigkeit vorhanden sei. Diese sei aber nicht. anders einzustufen, als die, die beim täglichen Kaffeetrinken entstehe. Quensel (Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 389) führt hierzu folgendes aus: "Eine Vorstellung von diesen Schwierigkeiten kann man gewinnen, wenn man an das eigene abendliche Glas Bier denkt, an d en üblichen Morgenkaffee oder an die Leere, die entsteht, wenn man das Rauchen aufgibt -dieselbe Leere überfällt uns, wenn der Fernseher repariert werden muß, die Tageszeitung wegen Streiks fehlt, die Prüfung bestanden ist oder bei Arbeitslosigkeit oder Verrentung der alltägliche Arbeitstrott ausfällt."
dd.) tödliche Dosis
Bei dem Cannabiskonsum gibt es im Gegensatz ,zum Alkohol, Nikotin und harten Drogenkonsum keine wissenschaftlich ermittelte letale (= tödliche) Dosis. Todesfälle die auf exzessiven Konsum zurückzuführen sind, sind bei Haschisch nicht bekannt.
(c) Gesellschaftliche Auswirkungen
aa.) Anzahl der Haschischkonsumenten
Die Gesamtzahl der Konsumenten ist nicht bekannt. Die Angaben hierüber schwanken. Körner geht in seinem Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz unter Berufung auf die Zeitschrift Suchtreport 1988, Heft 2 von ca. 3 bis 4 Mio. Cannabisabhängigen aus (vgl.. Körner a.a.O., Einleitung Seite 9). In der Auskunft des Bundesgesundheitsamtes vom 21. Dezember 1990 wird eine Zahl von mehreren Hunderttausend und 1 bis 2 Mio. angegeben. Der Drogenexperte Berndt Georg Thamm schätzt in seinem Buch "Drogenfreigabe - Kapitulation oder Ausweg ?" (Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH, 1989) für die Bundesrepublik eine Anzahl von über 2 Mio. Konsumenten von Cannabisprodukten (vgl. Thamm, a.a.O., Seite 232).
bb.) Haschischtherapie
Es gibt keine spezielle Haschischtherapie und auch keine therapeutische Einrichtung für Haschischkonsumenten. Dort wo Haschischkonsumenten einer psychologischen oder psychiatrischen Behandlung bedürfen, ist nach den Darlegungen des Sachverständigen Dr. Barchewitz der Haschischkonsum nicht die Ursache. Vielmehr steckt dahinter ein persönliches Problem. Ist dies behoben, dann schwindet auch das Bedürfnis zum Konsum, da dieser körperlich nicht bedingt ist.
cc.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen
Im Gegensatz zum Alkohol und zu den sogenannten harten Drogen wird die polizeiliche Kriminalstatistik nicht unter dem Gesichtspunkt geführt, ob der Tatverdächtige die Tat unter dem Einwirken von Cannabiskonsum begangen hat. Es. gibt in der polizeilichen Kriminalstatistik hierzu keine statistischen Erhebungen. Daraus läßt sich entnehmen, daß dies für die Begehung von Straftaten kein relevanter Faktor ist. Dies verdient besondere Hervorhebung im Verhältnis zum Alkohol, weil der Alkohol häufig eine stimulierende Wirkung hat, die insbesondere die Bereitschaft zu Gewalttätigkeiten fördert. Haschisch hat eine im Grundsatz umgekehrte Wirkungsweise. Der Konsum von Haschisch führt zu einer Hinwendung nach innen und begleitend dazu zu einem Rückzug von der äußeren sozialen Realität Dabei hat die Einnahme von Haschisch nach den Ausführungen der Sachverständigen regelmäßig eine mehr beruhigende und einschläfernde Wirkung. Allerdings sei davon auszugehen, daß sich insbesondere diese Eigenschaften im Straßenverkehr nachteilig bemerkbar machen könnten.
ff.) Einstiegsdroge
Im Gegensatz zu den Motiven des Gesetzgebers bei der Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 1971 steht zur überzeugung der Kammer nach den Ausführungen der Sachverständigen und der dabei erörterten und vorgehaltenen Literatur fest, daß Haschisch keine "Einstiegsdroge" für härtere Drogen ist und auch keine Schrittmacherfunktion entfaltet. Die Sachverständigen haben in übereinstimmung mit der Auskunft des Bundesgesundheitsamtes zunächst festgestellt, daß es keinen medizinischen und biologischen Auslöser für die Behauptung gibt, daß Konsumenten sogenannter weicher Drogen auf harte Drogen umsteigen.
Das Schweizer Bundesgericht hat sich in seinem Entscheid vom 29. August 1991 (vgl. Strafverteidiger, 1992, Seite 18 ff.) mit der angeblichen Gefährlichkeit von Cannabisprodukten auseinandergesetzt und dabei auch zur Einstiegstheorie bzw. zur Umsteigegefahr Stellung genommen. Dabei hat es den Sachverständigen Prof. Kind zitiert, der dargelegt hat, daß diese Behauptung (Einstiegsdroge) heute eindeutig widerlegt sei. Abschließend heißt es in der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts:
"Der Gebrauch von Cannabis führt ferner keineswegs zwangsläufig zu jenem gefährlicherer Stoffe; nach neuesten Schätzungen greifen insgesamt etwa 5 % aller Jugendlichen, die Erfahrung mit Cannabis haben, zu härteren Drogen (Geschwinde, a.a.O., Seite 44 N 16 6)."
Auch Körner lehnt in seinem Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz die Theorie von Haschisch als Einstiegsdroge ab. Es heißt dort (a.a.O., Anhang C 1, Seite 1070):
Die Theorie von Haschisch als Einstiegsdroge ist kein überzeugendes Argument, weil der Weg zum Heroin ebenso häufig über Alkohol und Tablettenkonsum verläuft, ohne daß deshalb ein Verbot von Alkohol oder Tabletten zu fordern wäre."
Die Kammer lehnt daher in übereinstimmung mit den Sachverständigen und den vorstehenden zitierten Autoren die Theorie von der "Einstiegsdroge" ab.
Die Theorie von der sogenannten Einstiegsdroge wird von der (unzutreffenden) Denkschablone getragen, daß aus der Verwendung der Droge ein Drang nach Dosissteigerung logisch folge und dieser von der leichten zur starken Dosis führen müsse (vgl. hierzu Quens el, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 391). Dabei wird übersehen und unberücksichtigt gelassen, ob die Drogen in ihrer Wirkung miteinander vergleichbar sind und daß dann doch der leichte und beliebig steigerbare Alkoholkonsum als Alternative viel näh er liegt (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., S. 391).
Es wurde bereits darauf verwiesen, daß der Cannabiskonsum in seiner Zielrichtung eine mehr, beruhigende und sedierende Wirkung hat, während zum Beispiel die Drogen Kokain und Heroin stark euphorisierende Auswirkungen haben. Diese Drogen stellen daher von ihrer Wirkungsweise keine Steigerung der Cannabisprodukte dar, sondern haben eine vielmehr entgegengesetzte, dem Alkohol ähnliche Wirkung. Deshalb fehlt es schon an einer den Umstieg tragenden subjektiven Zielvorstellung, die darauf angelegt ist, die Wirkungsweise des bisherigen Rauschmittels zu steigern. Darüber hinaus führt gerade der Konsum von Haschisch -wie bereits dargelegt- nicht zu einer Toleranzausbildung, die nach immer stärkeren Dosen drängt. Im Gegenteil: haschischgewöhnte Konsumenten werden regelmäßig mit einer niedrigeren Dosis "high" als Anfänger (vgl. oben S. 30).
Darüber hinaus wird der Versuch unternommen, die Umstiegstheorie statistisch wie folgt zu begründen (vgl. dazu Täschner, Das Cannabis-Problem 1979, Seite 169; zitiert nach Kreuzer, NJW 1982. Seite 1311):
Untersucht man andererseits aber klinisch-stationär behandelte Drogenabhängige, meist Heroinsüchtige oder Polytoxikomane, so stellt man fest, daß sie ihre Drogenkarriere zu 98 bis 100% mit Haschisch begonnen hatten."
Kreuzer verweist in seinem Aufsatz auf Untersuchungen von Prof. Keub, wonach diese Theorie in den USA schon längst tot war, als bei uns die Drogenwelle 1968 begann". Kreuzer führt weiterhin aus, daß Prof. Keub in einer Studie nachgewiesen habe, daß Alkohol die Haupteinstiegsdroge sei und daß bei einem Drogenkongreß in Wien alle anwesenden Experten verschiedener Disziplinen die Einstiegstheorie verworfen hätten (vgl. Kreuzer, a.a.O., Seite 1311 Fußnote 9). Kreuzer führt in seinem Aufsatz auch weitere Untersuchungen an, die für deutsche Verhältnisse die Unhaltbarkeit der Einstiegstheorie ergeben hätten (vgl. Kreuzer, a.a.O., Seite 1311 Fußnote 10).
Darüber hinaus läßt sich die Einstiegstheorie auch anhand der statistischen Zahlen über die geschätzten Drogenabhängigen widerlegen. Der Pharmakologe Schönhöfer hat in seinem Aufsatz (a.a.O., Seite 54) die Umsteigetheorie an Zahlen, die für Amerika gelten, überprüft. Wörtlich heißt es: "Der Direktor des "National Institute of Mental Health" schätzte in einem Hearing vor dem subcommittee to Investigate Juvenile Delinquency" am 17. September 1969 die Zahl der Jugendlichen Marihuana-Konsumenten in USA auf 8 bis 12 Mio. Im Mai und Oktober des gleichen Jahres veröffentlichte die "Washington Post" Gallup - Umfragen, die die Zahl der Marihuana-Konsumenten mit rund 10 Mio. angaben. Nach der hier in der Bundesrepublik üblichen Umsteigertheorie müßten also heute r und 30 % dieser Menschen, mithin also 3 Millionen Heroinsüchtige sein. Das ist nicht der Fall. Die Zahl der Heroinsüchtigen in den USA liegt bei 200.000 mit einer geschätzten Dunkelziffer gleicher Größe, also insgesamt bei 400.000. Das sind zwischen zwei bis vier, rund also höchstens 5 % der Marihuana-Konsumenten."
Diese Zahlen belegen, daß ein Umstieg nur in geringem Umfange stattfindet. Sie entsprechen den Zahlen, die das Schweizer Bundesgericht zugrunde gelegt hat, und die auch auf die Bundesrepublik zutreffen. Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Barchewitz ist davon auszugehen, daß es in der Bundesrepublik ca. 100.000 Drogenabhängige gibt, die sogenannte harte Drogen konsumieren. Die Zahl der Haschischkonsumenten liegt -wie bereits dargelegt- zwischen 2 und 4 Mio.. Dieses krasse Mißverhältnis von Cannabiskonsumenten zu Konsumenten "harter" Drogen beweist, daß offensichtlich kein kausaler Umsteigeeffekt vorhanden ist.
Dies haben auch die von der Kammer gehörten Sachverständigen ausdrücklich bestätigt. Sie haben vielmehr darauf verwiesen, daß eine Suchtkarriere. die einmal beim Heroin ende, typischerweise vom frühen Gebrauch von Nikotin oder Alkohol geprägt sei. Sie meinen daher, daß der Gebrauch dieser bei uns üblichen Konsumdrogen viel eher einen Einstiegseffekt aufweise. Darüber hinaus haben die Sachverständigen darauf hingewiesen, daß ein Umsteigeeffekt allenfalls durch den gemeinsamen illegalen Drogenmarkt erfolge. Sie haben hierzu ausgeführt, daß der Haschischkonsument die Droge vom gleichen Dealer bekomme, der auch über "harte" Drogen verfüge. Aus diesem sozialen Kontakt" ergebe sich eine sehr viel größere Gefahr des Umsteigens als aus dem Konsum und den damit verbundenen Wirkungen (so auch Binder, a.a.O., Seite 125).
Die Kammer weiß aus einem Referat des Amsterdamer Strafrechtsprofessors Dr. Rüter, das auch insoweit in der Hauptverhandlung erörtert worden ist, daß gerade aus diesen Gründen die niederländische Drogenpolitik eine Trennung der Märkte von "weichen" und "harten" Drogen anstrebt. Die Einrichtung von sogenannten "Coffee-Shops", in denen Cannabisprodukte zum Konsum frei verkäuflich erworben werden können, ohne daß strafrechtliche Verfolgung zu befürchten ist, hat zum Ziel, den sozialen Kontakt" des Konsumenten "weicher" Drogen zu "harten" Drogen beim Ankauf zu unterbinden. Deswegen müssen die Inhaber von "Coffee-Shops" mit Bestrafungen und Schließung ihrer Geschäfte rechnen, wenn sie "harte" Drogen verkaufen. Durch diese Trennung der Märkte wird nach Auffassung der Niederländer der mögliche Umsteigeeffekt, der durch den sozialen Kontakt" mit dem gleichen Dealer bewirkt werden kann, erheblich reduziert.
c) Zusammenfassend kann daher festgestellt werden. daß die individuellen und gesamtgesellschaftlichen Wirkungen von Haschisch denkbar gering sind. (1) Das Schweizerische Bundesgericht hat in seiner Entscheidung vom 29. August 1991 (a.a.O., Seite 19) hierzu folgendes festgestellt: "Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse läßt sich somit nicht sagen, daß Cannabis geeignet sei, die körperliche und seelische Gesundheit vieler Menschen in eine naheliegende und ernstliche Gefahr zu bringen."
(2) Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat erklärt, daß Cannabis nach seiner Kenntnis das Rauschmittel mit den geringsten individuellen und gesamtgesellschaftlichen Wirkungen sei, das es zur Zeit auf der Welt gebe. Binder hat in seinem Aufsatz im Deutschen Ärzteblatt (a.a.O., Seite 124) ausgeführt:
"Medizinisch gesehen, dürfte der Genuß von ein bis zwei Joints Marihuana (ein bis zwei Gramm Marihuana, resorbierte THC-Menge 8-16 mg) pro Tag unschädlich sein, zumindest aber weniger schädlich sein, als der tägliche Konsum von Alkohol oder von 20 Zigaretten. für alle drei Drogen gilt das Prinzip sola dosis facit venenum" und somit wäre gegen den gelegentlichen Konsum von Marihuana im Grunde genau so wenig einzuwenden wie gegen das gelegentliche Glas Wein oder die gelegentliche Zigarette, Jede Droge im Übermaß genossen, ist schädlich."
(3) Soweit der exzessive Gebrauch von Cannabisprodukten bei bestimmten Risikogruppen zu bestimmten -nicht ernstlichen- Schädigungen führen kann. ist darauf hinzuweisen; daß dies grundsätzlich für fast alle Substanzen gilt, die der Mensch zu sich nimmt (Zum Problem der fehlenden Relation zwischen Extrem- und Normalkonsum aus sozialwissenschaftlicher Sicht vgl. Kreuzer, a.a.O., S. 1312). Auch der exzessive Gebrauch von Zucker kann zu Schädigungen führen. Darüber hinaus haben zahlreiche rezeptpflichtige Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel bei langandauerndem, übermäßigem Konsum Sucht und schwere gesundheitliche Schäden mit teils tödlichem Ausgang zur Folge, bei Aspirin drohen z.B. Magengeschwüre. Entzugstherapien bei Medikamentenabhängigkeit sind aufwendig. Medikamentenmißbrauch kann auch Psychosen auslösen. Auch nicht rezeptpflichtige Schmerzmittel und sogar Vitamine können bei übermäßiger Dosierung zu schweren Gesundheitsschäden führen, z.B., wie sie durch die Einnahme von mehr als drei Multivitamin-Tabletten geschehe, überschreitet bei einer Leibesfrucht den Grenzwert und kann zu Fruchtschäden führen.
Zum Verteiler für diese Droge Dies ist also die momentan geltende Fachmeinung zum Thema Haschisch (THC). Es währe zu begüßen, wenn sich einige Politiker da mal hineinlesen würden. Zur nächsten Infoseite über diese Droge
11:24
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Saturday, April 28, 2007
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Cannabis-Verbot kommt wieder auf den Prüfstand
..>Cannabis-Verbot kommt wieder auf den Prüfstand | | | Jeder von uns, der/die sich bereits eine Drogenkontrolle durch die Polizei oder den Zoll gefallen lassen musste, hat sich bestimmt gewünscht, dass das Gesetz, das die rechtliche Grundlage für derartige Aktionen liefert, abgeschafft wird. Das Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtmG), das es den Beamten erlaubt, „Straftaten" auch im Zusammenhang mit „weichen" Drogen wie Cannabis zu verfolgen, wurde in seiner Urform nach 1925 weltweit eingeführt. Seitdem ist viel Zeit vergangen, Zeit, in der sich die Situation für Cannabis und seine Freunde stetig verschlechtert hat. Doch wie Ihr vielleicht schon gehört habt, regt sich (wieder) aktiver Widerstand gegen das BtmG – von eher ungewohnter Seite ... |
| | Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde das „Opiumgesetz", so wie es schon bei den Nazis Bestand hatte, im wesentlichen in die Gesetzgebung des neuen Rechtsstaates integriert. Damit war auch „Drogen"-Hanf offiziell verboten. Bis 1971 regelte das „Opiumgesetz" den Umgang mit allen illegalen Drogen. Dann wurde das BtmG eingeführt, in dem die Bestimmungen des Opiumgesetzes im wesentlichen übernommen wurden. Der Anbau von Hanf stand damals noch nicht unter Strafe, was sich aber elf Jahre nach der Einführung des BtmG im Jahre 1982 ändern sollte: Damit war der komplette Umgang mit Cannabis illegal, sprich der Besitz, der Handel und der Anbau dieser Pflanze unter Strafe gestellt. Dabei hat das BtmG offiziell die Aufgabe, die Volksgesundheit zu schützen, d.h. die Bürger sollen vor gesundheitsgefährdenden Substanzen geschützt werden. Aber auch vor den Menschen, die mit gesundheitsgefährdenden Substanzen illegalen Handel treiben oder sie sonst irgendwie in Verkehr bringen ... Besonders in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts wurde ein mächtiger Prohibitionsapparat von den Cannabisgegnern aufgebaut, der weltweit dafür gesorgt hat, dass Cannabis verboten wird. Als 1925 auf der internationalen Opiumkonferenz die weltweite Verbannung von Cannabis beschlossen wurde, geschah das auch auf Druck von Südafrika, das sich damit eine bessere Handhabe bei Rassenunruhen im eigenen Land versprach. Dabei ging es weniger um die eventuellen Risiken des Cannabiskonsum, als vielmehr um die politische Macht, die dieses Verbot den Regierenden geben würde. Deutschland, das mit Heroin und Kokain bereits damals gute Geschäfte machte, war nicht wirklich begeistert vom Hanf-Verbot (Deutschland war eines der größten Hanfimportländer). Aber ein „Deal" machte es möglich, dass Deutschland dem Verbot dann doch zustimmte, weil garantiert wurde, dass Heroin und Kokain ohne Beschränkungen verkauft werden können. Das hat sich mittlerweile geändert, nachdem deutlich wurde, dass beide Drogen viel gefährlicher sind, als jahrelang angenommen wurde. Um auch das Verbot von Cannabis zu rechtfertigen, wurden Studien vorgelegt, die die Gefährlichkeit von Cannabis beweisen und die Verfolgung legitimieren sollten. Viele Unwahrheiten wurden erfunden und verbreitet, wie z.B. die „Flashback"-Theorie. Nach der „Flashback"-Theorie soll der Konsum von Cannabis - auch lange nach dem eigentlichen Konsum - zu „unkontrolliert wiederkommenden Rauschzuständen" führen. Dabei sollen „die Betroffenen die Beherrschung verlieren und zu einem unkalkulierbaren Risiko für sich und ihre Umwelt werden". Wie neue, wissenschaftlich fundierte Forschung schließlich zeigte, stimmt dieses Vorurteil nicht. Anscheinend hat jemand die möglichen Nebenwirkungen eines LSD-Trips auf die des Cannabis- Konsums übertragen. Dabei wurden aber wesentliche chemische Tatsachen ignoriert, die an sich schnell deutlich machen, dass es beim Cannabis-Konsum nicht zu einem „Flashback" kommen kann (THC ist fettlöslich und wird im Körper in nicht-psychoaktive Substanzen umgewandelt, die keinen weiteren Rausch auslösen können. LSD ist wasserlöslich und wird vom Körper zwar abgebaut, aber nicht umgewandelt, so dass es (in seltenen Fällen) erneut über die Blutbahn ins Nervenzentrum gelangen und einen Rausch, den sogenannten „Flashback", auslösen kann). Das letzte Mal, dass das BtmG in der öffentlichen Diskussion stand, war, als 1993/94, ausgelöst durch den Richter Neskovic am Landgericht in Lübeck, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (das höchste deutsche Gericht) darüber entscheiden musste, ob das BtmG verfassungskonform ist, bzw. ob es ein „Recht auf Rausch" gibt. Das „Recht auf Rausch" sahen die Karlsruher Richter damals nicht, jedoch waren sie der Ansicht, dass das aktuelle Gesetz im Zusammenhang mit Cannabis nicht mehr zeitgemäß ist. Die Richter waren der Meinung, dass die Gefahr, die von Cannabis als Droge möglicherweise ausgeht, nicht so hoch zu bewerten ist, wie dies der Gesetzgeber bei der Aufnahme von Cannabis ins BtmG getan hat. Die Richter forderten den Gesetzgeber (damals noch die CDU-Regierung unter Kanzler Kohl) auf, sich mit diesem Zusammenhang zu beschäftigen, neue Studien zum Thema Cannabis einzuholen und entsprechende Gesetze zu ändern bzw. zu erlassen. Was die Studien betrifft, sind in den vergangenen Jahren schon einige gemacht worden. Für Deutschland hätte die wichtigste die Kleiber-Studie werden sollen (noch von der Kohl-Regierung in Auftrag gegeben und von unseren Steuergeldern bezahlt), doch offensichtlich waren die Auftraggeber weniger mit dem Ergebnis zufrieden, als sie es sich selbst gewünscht hatten. Zumindest hat man nach der Veröffentlichung dieser Studie, die sich u.a. mit den sozialen und psychischen Auswirkungen des Cannabiskonsums beschäftigte, nur wenig darüber gehört. Vielleicht deshalb, weil sie zu dem selben Ergebnis kommt, wie die meisten Cannabis-User: Man wird nicht automatisch abhängig von harten Drogen, wenn man Cannabis konsumiert. Im Gegenteil kann es förderlich für das persönliche Wohlbefinden sein, ohne dabei gefährliche Nebenwirkungen zu entwickeln. Die Kleiber-Studie räumt mit vielen Vorurteilen und Prohibitionslügen auf, die auch heute noch gern von namhaften Politikern zitiert werden. So ist Edmund Stoiber, der noch letztes Jahr unser Bundeskanzler werden wollte, der Meinung, dass eine Freigabe von Cannabis zu Tausenden von Drogentoten unter Jugendlichen führen würde ... In Bayern herrscht in vielerlei Hinsicht enormer Aufklärungsbedarf. Doch leider ignorieren die Politiker vehement sämtliche Erkenntnisse, die Cannabis als weniger gefährlich einstufen, als das in den Köpfen einiger Politiker verankert ist. Um so bemerkenswerter ist die Entwicklung in Brandenburg, genauer gesagt in Bernau. Hier kam es zu einem Gerichtsverfahren, weil bei einem Cannabiskonsumenten die unglaublich große Menge von 3,6 Gramm Haschisch und 1,6 Gramm Marijuana-Tabakgemisch in der Hosentasche gefunden wurde, was für den Staatsanwalt offensichtlich ein schweres Delikt darstellte. Eigentlich hätte er das Verfahren einstellen sollen, so zumindest die gängige Praxis bei geringen Mengen. Und genau das hat ihm der Richter auch vorgeschlagen, doch der Staatsanwalt lehnte ab. Er beharrte darauf, dass dieses Verfahren durchgezogen und der Cannabiskonsument bestraft werden sollte. So weit ist alles noch nicht ungewöhnlich, doch der vorsitzende Richter am Amtsgericht in Bernau, Richter Müller, reagierte anders, als dies der Staatsanwalt vermutet hätte: Anstatt den armen Hanffreund zu verurteilen (was in der Situation sicherlich am einfachsten gewesen wäre), hörte er Gutachter an und holte Informationen ein, um schließlich zu dem Schluss zu kommen: Das BtmG ist (in Bezug auf Cannabis) verfassungswidrig! Er setzte das Verfahren gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG aus und gab den Auftrag an das Bundesverfassungsgericht, diese Frage zu klären! Auf Beamten- Deutsch nennt man dies einen „Normenkontrollantrag", ein Antrag, bei dem das höchste deutsche Gericht überprüfen muss, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht. Damit stehen wir vor einer Situation, die in ähnlicher Weise schon 1993/94 bestand, nachdem Richter Neskovic das berühmte „Haschisch- Urteil" verkündete. Schon damals wurde das BtmG (in Bezug auf Cannabis) von den höchsten deutschen Richtern in einigen Punkten kritisiert, doch geändert hat sich dadurch nichts. Jetzt ist wieder die Gelegenheit, Druck auf die Regierung auszuüben. Dazu ist es sinnvoll, dass der Normenkontrollantrag von möglichst vielen Richtern unterstützt wird. Damit auch Du den Normenkontrollantrag unterstützen kannst, muss ein Verfahren wegen Cannabis gegen Dich anhängig sein. Über Deinen Anwalt kannst Du versuchen, Deinen Richter dazu zu bewegen, das Verfahren auszusetzen und sich dem Normenkontrollantrag anzuschließen. Das funktioniert nur, wenn der Richter damit einverstanden ist. Dazu muss er Gutachter hören und selbst Beweise anführen, warum seiner Meinung nach der Normenkontrollantrag erforderlich ist. Im vorliegenden Fall des Amtsgerichts Bernau setzte der Richter das Verfahren nach der Anhörung von internationalen Drogenexperten wie Dr. Kleiber, Dr. Cohen, Dr. Uchtenhagen sowie Beauftragten des Bundesgesundheitsministeriums aus. Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, dass „aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme die Wirkungen und die Konsequenzen des Cannabiskonsums nicht die Gefährlichkeit besitzen, wie dies noch 1994 angenommen wurde. Aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme konnte weiter festgestellt werden, dass zwischen Cannabiskriminalisierung und Cannabiskonsum keinerlei Zusammenhang besteht und dass insbesondere eine Kriminalisierung nicht zur Eindämmung des Cannabiskonsums führt. Unter weiterer Prüfung rechtswissenschaftlicher Literatur und Judikatur konnte das Gericht darüber hinaus die rechtliche Überzeugung gewinnen, dass eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum von Cannabisprodukten nicht erfolgt ist". In dem insgesamt 76 (!) Seiten starken Beschluss des Amtsgericht Bernau (Geschäftsnummer: 3Cs 224 Js 36463/01 (387/01)) wird ausführlich begründet, warum das Gericht der Ansicht ist, dass das BtmG in Bezug auf Cannabis verfassungswidrig sei. Der Beschlusstext enthält viele interessante Informationen, die dem Bundesverfassungsgericht beim Urteil von 1994 noch nicht vorlagen. Angesicht der neuesten Gutachten und der Auffassung des Bundesgesundheitsministerium, dass Cannabiskonsum mit weniger Risiken verbunden ist als der Konsum von Alkohol (1994 war das Bundesgesundheitsministerium noch der Auffassung, Cannabis sei eine gefährliche Droge), so das Amtgericht Bernau, seien die Gesetze, die den Umgang mit Cannabis regeln, nicht mehr verfassungskonform! Wer den Beschluss gelesen hat, wird verstehen, warum wir glauben, dass dieser Normenkontrollantrag für noch mehr Wirbel sorgen kann, als das 1994 in Folge des „Cannabis- Urteils" des BVGs der Fall war. Doch dazu ist es wichtig, dass der Antrag möglichst viel Unterstützung findet. 1994 waren es 10 Richter, die sich dem Normenkontrollantrag anschlossen. Für diejenigen unter Euch, die ein Verfahren wegen Cannabis am Laufen haben, DIE Gelegenheit, etwas für sich und alle Kiffer-KollegInnen bundesweit zu tun: Redet mit Euren Anwälten, besorgt Euch den Beschluss des Amtsgerichtes Bernau und überzeugt Eure Richter, ebenfalls einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Je mehr Verfahren ausgesetzt und Normenkontrollanträge gestellt werden, desto gewichtiger wird die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gewertet werden. Und die Chancen stehen gar nicht schlecht, dass das BVG diesmal konkrete Vorgaben an die Politiker erlässt, die dann auch wirklich umgesetzt werden. Denn die Beschlüsse des BVG's von 1994 wurden ja leider weitest gehend von der Politik ignoriert! | ..>
08:53
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THC (Tetrahydrocannabinol) und andere Hanfprodukte
THC (Tetrahydrocannabinol) und andere Hanfprodukte
von Dschen Reinecke
ein Hanfpflanzenteil
Die Hanfpflanze (Cannabis indica) produziert, aus bisher ungeklärten Gründen (vermutet wird zur Abwehr von Freßfeinden oder Hitze), THCS (THC-Säure) und CBDS (Cannabidinol-Säure). Diese organischen Säuren wirken nicht psychoaktiv. Um den psychoaktiven Stoff THC und das dessen Wirkung verstärkende CBD zu erhalten, muß man sie decarboxylieren. Das heißt man muß aus dem Säuremolekül CO2 entfernen:
Die Decarboxylation verbraucht Wärme. Es wird eine Temperatur von über 100°C empfohlen. Eine andere Quelle gibt den Tip getrocknetes Marijuana für etwa 3 Minuten in einen auf 150°C vorgeheizten, aber abgeschalteten Backofen zu legen. Und ein amerikanisches Buch meint 15 Minuten bei 110°F (45°C) seien gut. Bei Raumtemperatur decarboxydieren THCS und CBDS zwar auch, aber in wesentlich geringeren Mengen.
Man sollte aber aufpassen, da bei höheren Temperaturen auch die Oxidation, wie im nächsten Absatz beschrieben, begünstigt wird.
Die Stoffe THC und CBD sind aber nicht sehr stabil, sie oxydieren leicht. THC wird zu CBN (Cannabinol), welches nicht psychoaktiv ist. Diese meist unerwünschte Oxydation wird durch Licht, Luft und Wärme begünstigt. Um sie möglichst gering zu halten, sollte man die THC und CBD haltigen Produkte möglichst kühl licht- und luftdicht verpackt lagern. Sie werden sich aber auch bei luftdichter Lagerung im Kühlschrank auch nicht länger als ein Jahr halten. Als Vergleich ist zu nennen, daß sie bei Raumtemperatur ohne Licht- und Luftabschluß innerhalb von ein, zwei Wochen oxydiert.
Das eben genannte trifft nicht so sehr auf handelsübliches Marijuana und Haschisch zu, da diese nicht decarboxydiert sind. Dies geschieht beim Rauchen aber automatisch. Beim Rauchen werden aber auch Teile von THC und CBD oxydiert (verbrannt). Die nicht oxydierten, aber decarboxydierten Teile werden verdampft und inhaliert.
THC (Tetrahydrocannabinol) ist ein wasserunlösliches ätherisches Öl. Es löst sich aber in Alkohol (z.B. Ethanol), organischen Lösungsmitteln (z.B. n-Hexan aber auch in Chloroform), Ölen und Fetten (z.B. Butter). Die Siedetemperatur liegt bei etwa 250°C. Es ist für ein klares High verantwortlich. Am wirksammsten ist das Delta-9-THC. Andere sind zwar auch aktiv, aber nicht so stark. Etwa 10mg reines THC sind eine wirksamme Menge für einen Rausch. THC steigert den Puls, erweitert die Bronchien, steigert die Urinausscheidung, steigert den Appetit, die Müdigkeit und die physische Sensibilität. Dagegen sinkt der Augeninnendruck, die Darmbewegungen, die Körpertemperatur (Fieber geht zurück) und Schmerzen werden weniger. Die einzige körperliche Nebenwirkung ist, daß der Augeninnendurck längerfristig abnimmt, was aber keine negativen Auswirkungen hat.
CBD (Cannabidinol) ist nicht psychoaktiv, soll aber die Wirkung von THC steigern.
CBN (Cannabinol) ist das Oxydationsprodukt von THC. Angeblich soll es für ein platten Rausch verantwortlich sein. Andere Quellen sagen aber es ist nicht psychoaktiv.
Therapeutisch kann Cannabis zur Senkung des Augeninnendrucks beim Glaukom (Grüner Star) angewendet werden. Auch bei einer Chemotherapie kann damit die Übelkeit und das Erbrechen bekämpft werden. Bei AIDS hilft die apetitanregende Eigenschaft, die Abmagerung zu verhindern oder zu verzögern. Weiter ist die berauschende, stimmungsaufhellende Wirkung bei diesen schwerden Krankheiten sehr hilfreich.
Es gibt einige Nachweisverfahren für THC. Das einfachste ist wenn man den "THC-verdächtigen" Stoff in 5%ige ethanolische Kalilauge (KOH) gibt. Eine rosa Verfärbung zeigt THC an. Wenn man gleich einige Körner Zucker dazugibt, wird es deutlicher. Diese Methode hat den großen Nachteil, daß sie nicht nur THC nachweist, sondern auch einige andere Stoffe. Die andere braucht einen Extrakt aus dem zu untersuchenden Stoff: Ein Zehntel Gramm Marijuana oder etwa soviel Haschisch werden zerkleinert und in 5ml Petrolether gegeben. Nach 15 Minuten stehenlassen filtriert man das. Ein ml dieses gefilterten Extrakts gibt man in 2ml 15%ige ethanolische Salzsäure (HCl). Eine rote Schicht am Übergang der zwei Schichten weist THC recht genau nach. Danach schüttelt man das ganze, die obere Schicht wird farblos, die untere orange-rosa. Die untere soll nach Zugebe von einem ml Wasser ebenfalls farblos werden. Der Nachteil ist, daß diese Verfahren nicht nur THC nachweisen, sondern auch andere Stoffe, und demnach nicht sehr sicher sind.
Wesentlich sicherer ist die Chromatographie, die ist aber normalerweise nicht ohne aufwendigeres Labor möglich. Die einfachste ist die Dünnschichtchromatographie:
Platte: Kiselgel 60 F 254 (Merck)
Laufmittel: n-Hexan - Ether 80:20
Detektion: Echtblausalz-Reagenz, mit KOH nachbehandeln. 0,5g Echtblausalz B werden in 100ml Wasser gelöst. Die DC-Platte wird mit 6-8ml besprüht, angetrocknet und im VIS betrachtet. Anschließend kann mit 0,1N Natronlauge nachbesprüht und ebenfalls im VIS ausgewertet werden. Referenz: Thymol, da meist kein THC zur Verfügung steht. Die Firma Sigma verkauft eine Standardlösung, die aber recht teuer ist. Außerdem oxydiert das THC in dieser Lösung recht schnell. Laufzeit: ca. 15 Minuten
Nach EBS-KOH-Behandlung werden im VIS intensiv rot-violette bis rot-orange Zonen sichtbar. Oberhalb des Startes bis zum Rf-Bereich ca. 0,2 erscheinen 3-4 rote Zonen, die der Cannabinolsäure und anderen polaren Cannabinoiden zuzuordnen sind. Im mittleren Rf-Bereich direkt über den Thymol-Test liegt Cannabinol (CNB) bei Rf ca. 0,45 gefolgt von Tetrahydrocannabinol (THC) bei Rf ca. 0,5 und Cannabidiol (CBD) bei Rf = 0,55. Die Intensität der Farbgebung ist stark von der Konzentration der auftretenden Menge und der KOH-Nachbehandlung abhängig. Die Farben wechseln zischen rot-violett und rot-orange.
Um den THC-Gehalt abzuschätzen wurde vorgeschlagen die Fleckengröße und Intensität zu vergleichen, was aber auch nur so auf 30% genau geht. Etwas besser geht es, wenn man aus dem Chromatogramm den Bereich mit dem THC ausschneidet und rauslößt, das Lösungsmittel verdampfen läßt und das THC dann wiegt. Das Problem ist, daß man sich da im Milligrammbereich bewegt, der recht schwer zu messen ist.
Im großen, also bei der Staatsanwaltschaft, wird meinen Angaben zufolge mit der Gaschromatographie gemessen. Das ist aber im Heimlabor so nicht möglich.
Probleme bereiten bei den Messungen die schnell oxydierenden Stoffe, und die Säuren, die wehrend der Vorbereitung teilweise decarboxydiern. Die Haschischanalyse gehört mit zu den schwierigsten, da sich dabei einige Stoffe umwandeln und verbinden. Vieles ist bis heute nicht geklärt.
Quellen: Fidonetz Areas Wissen.Ger, Chemie.Ger, Cannabis.Ger, Haschisch.Ger und Drogen.Ger, so wie das amerikanische Buch PsychedeliChemistry, ein paar deutsche Hanfbücher und einige FAQs zu Hanf und Hanfprodukten.
Ich danke allen, die mir geholfen haben. Besonders die Leute in der Chemie.Ger, die mir hilfreiche Tips zu Nachweismitteln von THC gegeben haben. Und denen, die mir Verbesserungsvorschläge geschickt haben.
Dieser Text soll weitergegeben werden und zwar, wenn es geht nur die aktuellste Version. Solange nicht der Eindruck entsteht, daß er von jemand anderem verfaßt wurde ist auch eine Quellenangabe beim Zitieren nicht nötig. Wichtig ist aber der folgende Absatz ohne den dieser Text nicht weitergegeben werden darf:
! Achtung dieser Text ist nur zu Informationszwecken gedacht. !
! Einige der genannten Stoffe unterstehen dem Betäubungsmittel- !
! gesetz und sind nicht verkehrsfähig. Weiter soll dieser Text !
! keine Aufforderung zu Straftaten sein, vielmehr soll er !
! Informationen in diesem Bereich geben, in dem es meines !
! Wissens keine umfassenden Informationsquellen gibt. !
Tips, Verbesserungen und Korrekturen bitte an Dschen Reinecke drogen@dschen.de .
Zum Verteiler für diese Droge Soviel zur Information über einen wirklich bemerkenswerten Stoff. Zur nächsten Infoseite über diese Droge
06:49
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HASCH-SORTEN DER GANZEN WELT
HASCH-SORTEN DER GANZEN WELT
Dieser Text enthält Informationen über die verschiedenen Sorten von Haschisch aus der ganzen Welt, welche ich unter anderem auch von anderen Sites aus dem Internet bezogen habe.
Da ein Rausch nicht einfach zu beschreiben ist, sollte ich wohl vorher zwei Begriffe definieren. Und zwar kann man den Turn grob in zwei Gruppen teilen: den "hellen" Turn, und den "dunklen" Turn (oder auch "High" und "Stoned", wobei dies sich mehr auf die Turnstärke bezieht, denn "High" ist man, wenn man die Wirkung gut spürt aber noch "dabei" ist, während man von "Stoned" spricht, wenn derjenige schon ziemlich down ist und kaum noch aufstehen kann). Einen hellen Turn bekommt man zum Beispiel von Türke oder Marokkaner, also einen knalligen, "wachen" Turn, bei den schwarzen Sorten, also Afghane, Nepal, Kaschmir, etc. hat man eher einen etwas schläfrigeren, also "dunkleren" Turn. Das hängt mit der unterschiedlichen Zusammensetzung der Cannabinoide zusammen.
MAROKKO
Der Hauptlieferant (die Produktion hat sich seit Ende der Sechziger Jahre kontinuierlich gesteigert und dürfte heute jedes Jahr trotz offiziellem Repressionsgebahren erheblich über der Tausendtonnenmarke liegen) für den westeuropäischen Markt ist mit einer kaum überschaubaren Produktpalette am Start. Typischenveise kommt Marokkaner als durch Siebung gewonnene und mechanisch gepreßte harte gelblichbraune Platten ("Grüner") in Westeuropa auf den Markt. Anbaugebiete: Hauptsächlich im Riffgebirge, Provinz Ketama Farbe: Hellgrünlich bis bräunlich Geruch: Würzig Geschmack: Würzig, verhältnissmäßig mild Konsistenz: Je nach Pressung verhältnissmäßig hart. Wird meist in mehr oder weniger stark gepressten Platten von einem halben bis anderhalb Zentimer Dicke, aber auch ungepresst (bzw. leicht angepresst) als 'Pollen' angeboten. Törn: Hell Törnstärke: Leicht bis mittel, seltener stark Sonstiges: Vor 1980 gab es Namen für die verschiedenen Marrokaner-Qualitäten: Schichtmarrok Melange Premier Zero Zero-Zero Sputnik
Mit Zero bis Sputnik wird von holländischen Dealern heutzutage übrigens alles betitelt was gerade ein bischen besser ist als Standard-Marrokaner.In letzter Zeit kommen auch vereinzelt "Marokkanersorten" auf den Markt (meist in der obersten Preisklasse), die IMHO nicht mehr dem traditionellen marrokkanischen Haschisch entsprechen. Diese meist bräunliche Variante ist sehr harzig und stark, aber von recht grober Struktur. Möglicherweise werden die verschiedenen Siebungen eines ertragreichen Feldes einfach zusammengekippt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass holländisches Zuchtmaterial verwendet wird. Schliesslich wird in Marokko das Haschisch industriell angebaut!
"Zero Zero", "00" oder "Double-O" ist reines Haschisch aus dem Harzdrüsenpulver der feinen und vorsichtig durchgeführten ersten Siebung. Seine Potenz ist hoch, intensiv stimulierend bis psychedelisch, nicht allzu lange anhaltend, ohne zu sehr zu ermüden. "Zero Zero" ist oft nur leicht gepreßt, aber dennoch kompakt, geht gut auf, lecker aromatisch, ein echtes Naturprodukt. Es brennt relativ schnell weg. "Zero Zero" hat sich in KifferInneneinkreisen einen guten Ruf erworben. Der Name kommt vom Feinheitsgrad des verwendeten Seidensiebes. Das goldbraune ungepreßte "Zero Zero" Pulver läßt sich auch ungepreßt gut rauchen, ist wegen seines Volumens und der Schwierigkeit, es zu schmuggeln, nur sehr selten im Handel. Die ungepreßten Drüsenköpfe konservieren Wirk- und Aromastoffe übrigens oft besser als das daraus gepreßte Haschisch.
"ZeroZero"
Herkunft: Maroc THC-Gehalt: ca.14 %
Traditionell gute Sorte, wenn auch nicht mehr das Nonplusultra. Nur mittelfein (drei Chiffons) gesiebt, stellt ZeroZero heute eher besseres Mittelmaß dar. Das körperliche Stoned-Sein steht deutlich im Vordergrund, die Psychedelik ist weniger ausgeprägt. Gutes Pfeifenhasch Außen: je nach Pressung dunkelbraun bis glänzend schwarz Innen: dunkelbraun mit Graueinschlag.
"2X T`Bisla" (Double-Twesla)
Herkunft: Maroc THC-Gehalt:18 - 20 %
Hoch konzentrierte Pollensiebung, reine Kristalle, keinerlei Pflanzenrückstände. Psychedelisches High fast ohne Körperkomponente. Außen: dunkelbraun bis glänzend schwarz innen: hellgrau. Kristalline, gleichmäßige Sruktur. Geschmack: überaus würzig, dabei sehr lungenfreundlich.
"Tblisa Hash" wird ein exzellentes Haschisch vom Typ "Zero Zero" genannt, bei dem nur das Harzpulver verwendet wird, das bei der ersten Siebung auf ein in die Mitte der unter dem Siebtuch befindlichen Schüssel gelegtes kleines Brett gerieselt ist.
"Double Zero Zero", "Double 00" oder "0000" ist die Bezeichnung für eine goldgelbe Sondersiebung, die nur in sehr kleinen Mengen auf Nachfrage in Marokko angefertigt wird. Ausgewählte Pflanzen werden extrem vorsichtig gesiebt, so daß wirklich möglichst nur noch die harzhaltigen Drüsenköpfe und kaum Zystolithenhaare, Pflanzenteüe und Staub durchrieseln. Dieses exzellente Haschisch ist erheblich teurer und erreicht fast nie den offenen (Schwarz-)Markt.
"Zero" oder "O" bezeichnet die 2. Siebung durch ein etwas grober gewebtes Stoffsieb der Maschengröße "0". Es enthält deutlich auch nicht psychoaktive Blütenteile, insbesondere Zystolithenhaare und ist nicht ganz so potent. Da es aber nicht gestreckt worden ist, bietet es die von vielen KifferInnen als positiv eingeschätzten Eigenschaften eines natürlichen konzentrierten marokkanischen Hanfproduktes zu einem verhältnismäßig günstigen Preis. "Zero" ist schon stärker gepreßt, angeblich durch Schlagpressung, kann aber meist schon von Hand gebröselt werden.
"Zero" (bzw. Sputnik)
Herkunft: Maroc THC-Gehalt: ca.10 - 12 %
Das Rauschhasch der Rif-Berber. Angenehm würzig, relativ sauber und von noch immer recht harziger Konsistenz. Kaum CBD oder CBN. Trotzdem ein kräftiger Stonedmacher, der lange vorhält. Je nach Pressung dunkel bis schwarz Innen: hell bis rotbraun.
"Marokk"
Anbaugebiete: Hauptsächlich im Riffgebirge, Provinz Ketama Farbe: Hellgrünlich bis bräunlich Geruch: Würzig Geschmack: Würzig, verhältnissmäßig mild Konsistenz: Je nach Pressung verhältnissmäßig hart. Wird meist in mehr oder weniger stark gepressten Platten von einem viertel bis anderhalb Zentimer Dicke, aber auch ungepresst (bzw. leicht angepresst, sogenannte Lagerpressung) als 'Pollen' angeboten. Turn: Hell Turnstärke: Leicht bis mittel, seltener stark
"Premium Creme Pollen"
Herkunft: Maroc THC-Gehalt: 16 - 18 %
Sehr sorgfältig gesiebte Harzkristalle mit ausgeprägt euphoriesierender, leicht halluzinogener Wirkung. Sehr weiche, homogene und geschmeidige Struktur. Fett im Rauch, dabei aber sehr lungenfreundlich. Außen glänzend schwarz, innen von gleichmäßiger Struktur und dunkelgrauer Farbe.
"Casablanca" ist ein guter Marokkaner vom Typ "Zero" mit klarer anregender psychedelischeuphorisierender Wirkung, der in Tee gebröselt ein scharfes ingwerartiges Aroma aufweist. Casablanca ist eine große moderne Hafenstadt in Marokko und steht atmosphärisch für einen schwülstigen Spionagefilm mit Humphrey Bogart.
"Special Casablanca" soll ein erstklassiger Marokk vom Typ "Casablanca" genannt werden, der nach Eukalyptusbäumen und Pinien riecht.
"Sputnik" steht für Haschisch von ausgezeichneter Qualität. Leider entspricht ebenso wie bei anderen Sorten nicht alles, was auf dem Schwarzmarkt unter einem wohlklingenden Namen angeboten wird auch dem, als was es angepriesen wird. "Sputnik" ist dunkelbraun, sehr drüsenhaltig und entsprechend harzig, wirkt dabei dennoch etwas grob und schwer. Die Potenz ist sehr hoch, das High tief, anhaltend und psychedelisch, abgerundet mit einer ausgeprägten körperlichen Note. Es soll aus der ersten Siebung von ausgewählten in höheren felsigen und wilden Lagen des Rifgebirges gewachsenen Pflanzen gepreßt sein. Der Name kommt vielleicht daher, daß es abgeht wie eine Sputnikrakete.
"Chocolata" ist die Bezeichnung für eine Spezialität, die so begehrt und exklusiv ist, daß sie zum Großteil schon in Marokko verbraucht wird. Es handelt sich um grünschwarzes von Hand verarbeitetes und nicht nachgepreßtes Haschisch, das angeblich noch vor der eigentlichen Ernte von noch auf dem Feld stehenden Pflanzen gewonnen wird. In den Handel kommt dieses Leckerli in Mengen von maximal 20 bis 50 Gramm in typischen kleinen runden Dosen. Hier gilt die Regel, je kleiner die Handelsmenge, desto besser und edler das Haschisch. "Chocolata" hat einen Ruf als delikates und hochpotentes "Guten Abend-Dope".
"Black Maroc" oder "Schwarzer Marokk" ist üblicherweise ein sehr potentes Haschisch, das den Sorten aus dem mittleren Osten ähnelt. Es riecht minzig-ungewöhnlich. Seine Wirkung kommt mit Verzögerungseffekt, "hinterhältig", ziemlich psychedelisch, was auch immer frau darunter versteht. Es erreicht gelegentlich den spanischen oder gar den mitteleuropäischeu Markt, aber immer nur in geringen Mengen. "Black Maroc" und andere herausragende marokkanische Sorten können unter Mühen von Hand umgepreßt werden. Spätestens dann nimmt das Haschisch eine braunschwarze Farbe an. Dunkle Farben allein sind allerdings keine Gewähr für Qualität. Sie können auch von Zusatzstoffen herrühren. Der"Schwarze Marokk" soll von Pflanzen mit afghanischem oder Himalaya-Erbgut gewonnen werden, deren Blütenstände vor der Weiterverarbeitung fermentiert wurden. Wahrscheinlich wurde das Haschisch von Hand vor- und dann maschinell nachgepreßt. Wie dem auch sei, gerade auch in Marokko verändert sich die Palette des hergestellten Haschisch durch neues von Händlern eingebrachtes Saatgut (z.B. aus Holland Sorten wie Skunk) und "neue" Verarbeitungsmethoden.
Herkunft: Maroc THC-Gehalt: 18 - 20 %
Hochkonzentrierte Pollensiebung, reine Kristalle, keinerlei Pflanzenrückstände. Pyschodelisches High fast ohne Körperkomponente. Außen : glänzend schwarz / Innen : dunkelbraun mit einem gleichmäßigen, grauen Harzdurchsatz. Extrem gleichmäßige Struktur. Geschmack : überaus würzig, dabei sehr lungenfreundlich.
"Palermo High Pollen"
Herkunft: Maroc THC-Gehalt: 10 - 12 %
Bestenfalls zweite bis dritte Siebung, scheint diese Sorte aus den südlichen Hochlagen des Rif zu stammen. Entgegen seiner äußeren Erscheinung macht er nämlich tatsächlich high, Augenscheinlich heiß gepresst, setzt dieses Haschisch viel Öl frei, was ihm ein ziemlich dunkles Aussehen verleiht. Schmeckt würzig-satt, brennt enorm langsam und verlangt den Atemwegen einiges ab. Erinnert an libanesisches Haschisch.
"Tleta Super Pollen"
Herkunft: Maroc THC-Gehalt: ca.13 %
Qualitätsmäßig im Bereich der Zero-Sorten. Auch Geschmack und Konsistenz sind sehr ähnlich. Für den Gebrauch tagsüber wenig geeignet, da dieses Dope ein ziemlicher "Augendrücker" ist und mächtig breit macht. Warm gepresst, ist dieses Haschisch innen und außen dunkel-, bei später Ernte auch rot-braun.
"Agadir" Hierbei soll es sich um dunkles Haschisch mit einer fast afghanischen Geschmeidigkeit, gutem Geschmack und von guter Potenz handeln. "Etwas für Marokkliebhaber. Alles wird interessant."
"Kugeln", in Holland "Echte puntjes" ist ein potentes, sehr dröhniges Haschisch, das in bei Wärme mit der Hand knetbaren Kugeln kommt; eine Spezialität, die angeblich nur von einer (Groß-)Familie hergestellt wird.
"Sahara-Sand" oder "Sahara" ist ein sehr gutes "leichtes Tageshasch", das high macht ohne zu sehr zu erschöpfen. Es ist voluminös, da es nur ganz leicht gepreßt ist, angeblich durch Eigengewicht, sogenannte Lagerpressung. Es kann ohne Erhitzen zerbröselt werden, fühlt sich sandig an und hat auch eine Farbe gelb wie heller Wüstensand. Keine Streckmittel verderben den relativ milden Geschmack. "Sahara" ist ein Haschisch vom Typ "Polle", das von Kennern gern als "königlich" bezeichnet wird.
"Polle", "Pollen" oder "Polm" ist eine Bezeichnung, die ursprünglich von Europäern für ein ungepreßtes Haschischpulver so fein wie die männlichen Pollen benutzt wurde. Es besteht NICHT aus den unwirksamen Pollen, sondern wie auch die anderen Haschischsorten vornehmlich aus den Harzdrüsen, die hauptsächlich von den weiblichen Blüten und den sie umgebenden Blättern stammen. "Pollen" ist meist nicht allzu stark gepreßt. Es gibt dieses Haschisch in diversen Qualitäten von "commercial" aufwärts bis zum "Super Pollen". Die besten Sorten sind den Zero-Qualitäten durchaus ebenbürtig. Besonders gutes Haschisch vom Typ "Pollen" kommt zum Beispiel als "Kissenpolle", gepreßt zu kissenförmigen 100 Gramm-Blöcken, oder noch besser als sogenannte "A-Qualität" zu etwa 50 Gramm in den Handel. Hier gilt die je kleiner - je feiner - Regel (, muß aber nicht). In welcher Form "Wurstpollen" auf den Markt gelangt, darf geraten werden.
"Snegel Pollen"
Herkunft: Maroc THC-Gehalt: ca.12 %
Zweite bis dritte Siebung. Entsprechend höherer Pflanzenanteil, aber noch immer von recht harziger Konsistenz. Sattes High mit kräftiger Körperkomponente bis hin zu "Lähmungserscheinungen". Die rötliche Farbe läßt auf Späternte schließen, was bedeutet, dass das Haschisch wohl aus dem südlichen Rif stammt. Geschmack : fett-würzig , aber auch herb, kratzig. Wie Lebanon eben.
"French newspapers", "Paper", French" oder holländisch "Franse krant" ist die gängige Bezeichnung für ein Haschisch, das in relativ dünnen Platten zu etwa 100 Gramm gehandelt wird, von denen jeweils zehn mit Zwischenlagen französischsprachigen marokkanischen Zeitungspapiers zu einem Einkilopaket zusammengepreßt werden. Diese Handelsform gibt es auch mit Zwischenlagen aus Löschpapier. Wirkt dann nicht ganz so billig. Großschmugglerhasch. In den Augen der KundInnen stimmt bei dieser Sorte in der Regel das Preis-Leistungsverhältnis und wäre von ihnen als Standard für ein "Commercial Dope" erwünscht. Die Qualität der "Grünen Platte" oder gar des "Eurogrünen" ist jedoch noch erheblich geringer! (Oh Haschisch - mir graut's vor dir!) French ist hart, relativ "fett", bröselt leicht, wirkt entspannend und läßt sich auch über längere Zeiträume konsumieren (, wenn es denn sein muß). Wird bevorzugt im Tabak-Joint geraucht, sofern diese Unsitte nicht sowieso gängige Praxis ist.
"Puck" hat einen eher schlechten Ruf. Es wird gemunkelt, es werde aus den am Fußboden anfallenden und zusammengekehrten pulvrigen Siebungs- und Preßresten hergestellt. Dementsprechend schwankt seine Potenz erheblich. Es handelt sich um ein dunkelbraunes Haschisch, hart und plattgedrückt wie ein Eishockeypuck, das mehr zerbröselt, als daß es aufgeht, langsam brennt und einen rauhen bis kratzigen Geschmack aufweist. "Puck" ist mehr oder weniger übel gestreckt und wird durch Bindemittel zusammengehalten. Er kommt in dicken länglichen Blöcken um die 250 Gramm, die an den Seiten stark abgerundet sind. "Puck" kann manchmal überraschenderweise recht potent sein. Dann wirkt er jedoch eher dröhnig, nicht gerade inspirierend oder das, was frau kreativ nennen könnte, auf jeden Fall kein soziales Dope, eher der Letzte am Abend, aber auch dann kopfschmerzverdächtig (, spätestens am nächsten Morgen), kurz gesagt, sein Geld nicht wert.
"Sierra Ketama" hieß das erste noch relativ "wilde" Haschisch, das in den Sechziger Jahren aus Marokko auf den mitteleuropäischen Markt gelangte. Die typische Form sind flache Platten. Es wirkt ähnlich wie klassischer Türke "leicht", psychedelisch und stimulierend. Eine Spezialität für Nostalgiker. Ketama ist der zentrale Handelsort im Zentrum der gleichnamigen Provinz und des marokkanischen Hauptanbaugebietes für Hanf zur Haschischgewinnung, welches sich über weite Teile des Rifgebirges, spanisch kurz Sierra genannt, ausdehnt.
"Ketama Gold" steht für eine relativ feine Siebung, aber nicht so gut wie "Zero Zero" aus derselben Gegend.
"Ketama" bezeichnet ein leicht gewürztes "akzeptables Gebrauchshasch" aus groberen Siebungen. Oft sind Schichten erkennbar. "Schichtmarokk". Wird als anregend und aphrodisisch beschrieben.
"Hia Hia" oder "Hya" (weiblich "sie") riecht altertümlich nach frühen Haschischerfahrungen. Hasch, von dem man still wird. Meist etwas überteuert, wenn angeboten.
"Bani" soll auch so ein nostalgisches, in Holland bei älteren Kunden beliebtes Dope sein. Geruch und Geschmack sollen an alte Zeiten denken lassen. Ein dunkler Marokk, der ziemlich stoned macht. "Tütendope, um den Bodenkontakt wiederherzustellen."
"Eiermarokk" oder "Eierdope" kam Mitte der Achtziger Jahre auf den europäischen Markt. Es handelt sich um "künstliches" Haschisch, das in Präparierungen unterschiedlicher Konzentration aus Haschischöl (vornehmlich) marokkanischer Herkunft, und wenn frau Glück hat, nur mit pflanzlichen Füllstoffen (darunter angeblich auch Hanfblattpulver) hergestellt und in verschiedenen Preislagen entsprechend der Potenz angeboten wird. Leider wird von Verunreinigungen berichtet (z.B. von Plastikfolie). Als Herstellungsorte werden Spanien ("Almeria"), Holland und Deutschland genannt. Das Öl wird möglicherweise zum Teil aus beschlagnahmtem Haschisch extrahiert und erst dann exportiert, so heißt es. Das beste "Eierdope" ist dunkel, fast schwarz, innen grünlich, und schwer, cremig, geschmeidig durch hohen Ölgehalt und verblüffend potent. Die Wirkung ist heftig, "ölig", "Typ Sockenauszieher" oder "Hinsetzer". "Eiermarokk" geht oft erstaunlich gut auf. Niedere Qualitäten sind trocken, hart und fest, können aber auch noch recht stark sein. Richtige Fans haben eigentlich weder Haschöl noch "Eiermarokk" gewinnen können. Die Wirkung ist vielleicht zu "raffiniert". Der Name bezieht sich auf eine typische Handelsform, also Pressung in Eiform.
"Caramellos" ist eine weitere meist hochpotente Zubereitungsform mit "öligem" Geschmack und High. Es handelt sich dabei um runde längliche Stäbchen von außen dunkelbrauner bis ölig-schwarzer und im Schnitt grünlichbrauner Farbe mit cremiger karamellartiger Konsistenz. Es wird gesagt, daß es sich bei diesem als typischem Kleinschmugglerhasch verhältnismäßig überteuert angebotenem Produkt um handgerolltes "echtes" marokkanisches Haschisch handle, das eine Zeit lang in Häschischöl eingelegt und erst dann abgepackt wurde.
"Commercial" meint diverse in harte, trockene Platten gepreßte Mischungen der groben Siebungsgrade, meist ab dritter Siebung abwärts, mit hohem Anteil an Pflanzenteilen, oft mit Zusatzstoffen (Füll- und Farbstoffen, Gewürzen, Konsistenzverbesserern, Trieb- und Bindemitteln) vermengt; schwer zu rauchen, kratzig mit schwachem nicht besonders ausgeprägtem Törn; fällt unter die Kategorie dessen, was verächtlich "Grüne Platte" oder "Europlatte" genannt wird. Dominierte den bundesdeutschen Markt Mitte bis Ende der Achtziger Jahre; wird angeblich zum Teil erst z.B. in den Niederlanden aus importiertem Haschpulver verschiedener Provinienzen (Marokko, Libanon) auf Nachfrage zubereitet und geliefert.
Weitere Bezeichnungen für marokkanisches Haschisch bezogen auf die Qualität sind "Normal", "Medium", "Mittelklasse", "Specialklasse", "Superklasse", "Primo" und "Premier". Bezeichnungen wie "Honigmarock" oder "Blümchenmarock" heben auf Eigenschaften wie Farbe, Konsistenz und Geruch ab und deuten teure und potente Qualitäten an. "Madelaine" hieß eine Sorte, die in Verpackungsfolien für französische Kleinkuchen (einer pleitegegangenen Firma) auf den Markt kam.
"Chirac Royal" ist zwar ein ironischer Name für ein Haschisch. Es soll aber nicht so explosiv wie die Atombomben dieses beschränkten Hardliners gewesen sein. "Nogaa" ("der Kern") und "Fatima" sind marokkanische Namen, wie sie einem in holländischen Coffeshops über den Weg laufen können. Die Vielfalt der Namen ist groß, die der Ware nicht ganz so.
AFGHANISTAN
"Schwarzer Afghan", "Afghan" oder "Schwarzer" (unbestimmter Herkunft) wirklich guter Qualität verschwand mit Beginn des Guerillakrieges gegen die sovetischen Besatzer Anfang der Achtziger vom Markt. Man verlagerte die landwirtschaftlichen Aktivitäten auf den profitableren Anbau von Schlafmohn zur Opiumgewinnung. Dennoch hat es "Schwarzen" auch weiterhin immer gegeben, zum Großteil allerdings aus Pakistan stammend, teilweise vielleicht auch aus Öl und/oder Pulvern marokkanischer und libanesischer Herkunft zubereitet. Die afghanischen Indica-Hanfpflanzen wachsen im Land auch wild und werden überall in den bergigen Regionen angebaut. Haschisch aus den nördlichen Bergprovinzen gilt als besonders gut (z.B. "Mazar-I-Sharif"). Typischerweise ist er aussen mehr oder weniger glänzend-schwarz und innen grünlich-tiefbräunlich (bei den besten Qualitäten) oder grauschwarz gefärbt. Er läuft schnell dunkler an. "Afghane" ist weich bis sehr weich und läßt sich sehr gut kneten. Er kommt in allen möglichen Formen in den Handel, als Platten, Sticks, Würste oder Kugeln. Beim Erhitzen wird er backsig. Typisch ist ein scharfer würzig- animalischer Geruch bei mit tierischem Fett (Ziege, Schaf) zur Konsistenzverbesserung versetzten Stücken. Ohne Zusatz riecht er kräftig süßlich-würzig und schwer mit einer rauchigen Note von der traditionellen Pressung am Holzfeuer. Afghane brennt schwer und langsam mit süßem qualmigen Rauch, sehr anheimelnd, klischeehaft. Der bisweilen kratzige Qualm ist besonders bei dem häufigen "Ersatz-Schwarzen" nicht leicht zu inhalieren. Der Rausch ist geprägt von einem tiefen wohlig-eingelullten Stonedsein, das ich nicht psychedelisch nennen würde; kann aber sehr introspektiv sein. Leider macht der gängige "Afghane" meist recht müde, Typ "Schlappmacher"; kein Dope für die Anforderungen des Alltags, eher als Schlafmittel geeignet. Exzellente Qualitäten ermüden nicht so. Die Potenz kann hervorragend sein, soll heißen, ein, zwei Züge langen schon. Derartige Leckerlis sind aber gegenwärtig selten.
"Schimmelafghane" wurde ein von weißem Schimmel durchzogener "Schwarzer" genannt, um ihn Ahnungslosen als Besonderheit anzudrehen. Wahr ist, daß Schimmelbildung auf nachlässige schlechte Knetung unter Zufügung von zuviel Wasser und falsche Lagerung hinweist. Auch, wenn das Haschisch trotzdem nicht allzuviel von seiner Potenzverloren haben mag, ist aus gesundheitlichen Gründen generell vom Konsum ver schimmelten Haschischs abzuraten. Kauft keine verschimmelten oder auf andere Weise verunreinigten Cannabisprodukte!
"Border Afghan" wird der seit dem Bürgerkrieg erhältliche meist über die Grenze nach Pakistan geschmuggelte "Afghane" genannt. Manchmal meint man damit auch Haschisch aus der pakistanisch-afghanischen Grenzregion. Wie dem auch sei, seine Qualität erinnert nur sehr selten an die des "klassischen Afghanen".
Anbaugebiete: Überall, beste Sorten aus nördlichen Provinzen (Balkh, Mazar-i-Scharif) Farbe: Außen schwarz, innen dunkel grünlich. Schnittstelle dunkelt, je nach Qualität, schnell nach. Geruch: Würzig bis schwer würzig Geschmack: Etwas kratziger, "seifiger" Geschmack. Konsistenz: Knetig, sehr weich Törn: Dunkel Törnstärke: Stark, selten sehr stark Sonstiges: Der sogenannte Schimmelafghane ist als "danebengegangene Produktion" zu betrachten (Abfall).Unter dem Fantasienamen "Roter Afghane" wird meist Pakistani (bräunlich) verkauft.
TÜRKEI
"Grüner Türke", "Türke", "Gipsy" sind Bezeichnungen für Haschisch aus der Türkei. Türkisches Haschisch kam in den Siebzigern bis Anfang der Achtziger Jahre noch öfters auf den deutschen Markt. Heroin ist aber schon lange ein wesentlich einfacher zu schmuggelndes und profitableres Exportgut. Damit ist "Türkell fast Legende. Er kam früher in grünlichbraunen, sehr dünnen, sehr hart (und heiß) gepreßten flachen "knackigen" Platten mit einem gewissen Gehalt an pulvrigen blättrigen Bestandteilen. Seine Qualität reichte von "gutes mildes Gebrauchsdope" bis hin zu würzigen excellenten"ziehenden" psychedelischen Qualitäten, vergleichbar mit potentem Marokk. Sehr guter "Türke" hatte eine gewisse Eigendynamik. Ein Kenner nannte es mal "New Wave-Dope". "Antonia Hasch" galt in den Siebzigem (in der Türkei) als das Beste. "Türke" wurde nicht selten als Pulver nach Deutschland importiert, um dieses, hier zusätzlich mit Streckmitteln (z.B. Henna) versetzt und gepreßt, gewinnbringend zuverkaufen. Die Folge: "Türke" konnte seinem legendären Ruf meist nicht gerecht werden. Wenn er heute mal erhältlich ist, dann in eher bescheidener Qualität.
"Türke"
Farbe: Hellgrün, bei guter, harter Pressung auch gräulich (an der Bruchstelle). Geruch: Leicht würzig Geschmack: Würzig, mild Konsistenz: Wenn gut gepresst, steinhart (oft milimeterdünne, dunkle Plättchen). Wird auch als Powder angeboten. Törn: Hell (der hellste Törn von allen Haschischsorten) Törnstärke: Leicht bis mittel, sehr selten stark Sonstiges: Türke wird sehr heiß und unter großem Druck gepresst, sollte Ihn zum Bröseln nicht nochmal warmmachen, sondern mit dem Messer feine Späne abschneiden. Raucht man pur, kann man, zumindest bei dünnen Türkenplättchen, mit dem Fingernagel kleine Stücke abbrechen (übrigens auch ein guter Test; beim Abbrechen sollte es ein HARTES, TROCKENES Knacken geben, sonst war es wahrscheinlich doch kein Türke, sondern Marokkaner).
PAKISTAN
Der im Osten an Afghanistan grenzende Nachbar ist trotz des Schlafmohnanbaubooms zu Beginn der Achtziger Jahre nach wie vor (und seit Ende der Achtziger auch bei uns auf dem Markt bemerkbar) einer der größten Haschischproduzenten und -exporteure der Welt. Hanf wird zwar hauptsächlich angebaut (besonders im Nordwesten), wächst aber auch in weiten Teilen des Landes wild. Es handelt sich um Pflanzen vom Typ "lndica" sowie Mischformen mehr in Richtung der im indischen Himalaya gedeihenden hochwüchsigen "Sativas" (deren High aber noch dem "lndica-High" nahesteht). Das Haschisch wird ähnlich wie "Afghane" hergestellt, aber in viel größerem Maßstab. Leider ist Pakistani ebenso wie Afghane oft schon über ein Jahr alt, wenn er bei uns den Markt erreicht. Das typische Verhältnis von THC zu CBD (siehe oben) wird übrigens mit 1 zu 1 angegeben, bei wechselnden, aber meist eher höheren Wirkstoffgehalten. Trotz recht schwankender Potenz werden bei uns im Handel kaum Sorten unterschieden. Frau darf schon froh sein, wenn sie mehr erfährt, als daß es sich um "Schwarzen" handelt, nämlich um
"Schwarzer" oder "Dunkelbrauner Pakistani", "Pakistani" oder "Paki" "Paki" ähnelt "Afghanem", ist allerdings meist härter, aber noch knetbar, und kommt typischerweise in große mitteldicke große Platten (500 g oder 1 kg) gepreßt, gut schneidbar. Aussen ist er schwarz oder schwarzgrau glänzend, innen meist dunkelbraun, manchmal grünlichschwarz. Der Geruch ist würzig ähnlich "Afghanem". Der Qualm kommt auch ähnlich, manchmal allerdings barscher, irgendwie an nicht so guten, etwas kratzigen "Libanesen" erinnernd. Seine Potenz liegt eher im (oberen) Mittelfeld, selten überraschend gut. Das High erinnert auch an "Afghanen", ruhig, tief, euphorisch, in der Regel nicht ganz so ermüdend, aber irgendwie charakterlos. In Ausnahmefällen handelt es sich um beglückende, wirklich feine, starke Qualitäten. Diese kommen vereinzelt aus dem Pathanengebiet (Khaiberpaß) in der Grenzregion zu Afghanistan oder besser noch aus den Hochgebirgstälern (des Hindu Kush), von denen "Chitral" ("Chitral Hash") und" Swat" die bekanntesten sein dürften. Eine herausragende pakistanische Sorte von Anfang der Achtziger Jahre wurde hier unter dem Namen "Morgentau" vertrieben. "Und ich sah die Sonne aufgehen!"
"Chitral Charras"
Herkunft: Pakistan THC-Gehalt: ca.10 - 12 %
Verglichen mit dem, was es früher auf dem Markt an Chitral gab, ist diese Sorte bestenfalls commercial. Trotzdem weit besser als der herkömmliche Border-Schrott, der sonst aus Pakistan kommt. Keinerlei Beimischungen von Hammelfett oder sonstigem "illegalen" Bindemitteln. Homogene Struktur und satter, typischer Paki-Geschmack, was nicht negativ gemeint ist. Bereits bei Handwärme sehr weich und elastisch. Innen von appetitlich dunkelbrauner Farbe, außen Shiny black. Ziemlicher Plattmacher mit nicht allzulanger Wirkungsdauer.
INDIEN
Das Land des psychoaktiven Hanfes schlechthin. Hier sind Zubereitungen aus den Blättern (Bhang) quasi legal, nicht aber die weiblichen Blütenstände(Ganja) oder das von den Blütenständen gewonnene Haschischharz (Charas), was der Präsenz und Erhältlichkeit aber keinen Abbruch tut. Haschisch wird im Indischen Himalaya nach wie vor mit den Händen gerieben. Wenn die einzelnen Reibungen gleichmässig miteinander vermengt und sorgfältig durchgeknetet werden, ergibt sich ein einheitliches Produkt. Eine andere Möglichkeit ist, daß der Ertrag jeder einzelnen Reibung sichtbar getrennt von den anderen gehandelt wird. Wer nicht direkt beim Hersteller etwas größere Mengen kauft, erhält in Indien aber leider bisweilen Haschisch, das aus verschiedenen Reibungen und Herstellungen (auch grobe Siebungen) zusammengewürfelt oder so zu einem Brocken zusammengepreßt ist, daß die Trennung der zum Teil völlig unterschiedlichen Qualitäten schwer, wenn nicht unmöglich ist. Die Qualität handgeriebenen Haschischs ist von vielen Faktoren abhängig. Hinzu kommt die in Indien verbreitete Praxis des Streckens. Die Folge: Große Qualitätsschwankungen innerhalb der überwiegend von Kleinschmugglern importierten Mengen (im Bereich von mehreren hundert Gramm bis einige Kilogramm). So kann man kaum von Sorten sprechen und auch Herkunftsangaben bieten keine Gewähr für die mit ihnen assoziierte Qualität. Sie geben allerdings einen Hinweis darauf, wo mit excellenten Qualitäten gerechnet werden kann.
"Charas" ist der indische Name für Haschisch. Bei uns wird damit meist Haschisch vom Typ "Schwarzer" aus Indien ("Inder") bezeichnet, dessen genaue Herkunft unbekannt ist. Die Qualitäten sind wie gesagt stark schwankend. Aber meist schmeckt und riecht es dafür bei der Verbrennung irgendwie nostalgisch süßliech nach indischen Räucherstäbchen. Dies tröstet auch bei den reichlich vorhandenen mittleren bis schlechten "Charas"-Stücken, deren Harzanteil nur gering ist. Es können sich reichlich Pflanzenteile oder gar Samenbruchstücke finden. Streck-, Bin- de- und Würzmittel sind verbreitet. Auch ist das Produkt nicht selten überaltert. Manchmal ist es recht verwunderlich, was da aus der Heimat einiger der besten Haschischqualitäten der Welt unter hohem persönlichen Risiko geschmuggelt und unter großem Brimborium unter die Leute gebracht wird. "Charas" kommt typischerweise in Stangenform (hart bis steinhart) oder in dünnen zähen Streifen, außen schwarzglänzend und innen braun- oder grünschwarz. Weicher "Charas" präsentiert sich daneben auch in allen möglichen anderen klumpigen Formen. Weiches Haschisch ist meist besser als die harte Stangenform. Diese kann aber auch recht gut sein. Für gutes indisches Haschisch ist eine ausgesprochen euphorische, ruhige Note charakteristisch, mit einer den Geist beflügelnden Komponente bei den besseren Qualitäten. Indisches Haschisch ermüdet nicht allzusehr und kann über einen längeren Zeitraum geraucht werden. Schlechte Qualitäten sind ziemlich kratzig und lungenbelastend. Es gibt Sorten, die in Potenz und High kaum über Tabak hinauskommen (, von wirkungslosen Imitaten ganz zu schweigen), minzig riechendes hartes trockenes und überlagertes, hauptsächlich auf den Körper hauendes Zeug, ein fauler Kompromiß für jede anständige Kifferin. Spitzenqualitäten stammen aus dem indischen Himalaya. Hier gilt die Regel, je höher und abgelegener die Gegend der Haschischgewinnung, desto besser die zu erwartende Qualität. Im Himalaya wird Haschisch sowohl von den überall wildwachsenden teilweise bis zu mehrere Meter hoch werdenden, als auch von auf eigenen Feldern oder zwischen Obstbäumen gezogenen Hanfpflanzen gerieben.
"Kaschmiri" oder "Dunkelbrauner Kaschmir" steht für handgeriebenes Haschisch aus der derzeit in einer Art Bürgerkrieg mit der Zentralregierung befindlichen, moslemischen Himalaya-Provinz "Kaschmir" an der Grenze zu Pakistan. Noch heute zehrt Kaschmir von einem lange zurückliegenden Ruf, wahrscheinlich, weil es noch vor Manali einer der ersten Lieferanten für besonders gutes indisches Haschisch war. Leider ist "Kaschmiri", wenn er unsere Breiten erreicht, kaum so gut, daß die für ihn geforderten Preise gerechtfertigt wären. Er ist oft "weich", klebrig, aber unelastisch durch Zufügung von Butterschmalz, fettig glänzend, braunschwarz gefärbt, und enthält nicht selten grobere Pflanzenteile (z.B. Samenschalen). Er ist nicht unbedingt schlecht (rundes tiefes High), aber er erfüllt selten, die in ihn gesetzten Erwartungen. Da die Handelsmentalität der Kaschmiris berüchtigt ist, wundert es nicht, daß die sicherlich auch die vorhandenen liebevoll geriebenen, excellenten Qualitäten bei uns nur in seltenen Ausnahmefällen auf den Tisch gekommen sein sollen. Farbe: Außen schwarz, innen schwarz-braun, Schnittstelle dunkelt schnell nach. Geruch: EXTREM (irgendwie fermentiert) Geschmack: Gewöhnungsbedürftig, aber nicht sehr kratzig. Konsistenz: Etwas härter als Afghane , aber eher "bröselig" (wenn frisch, etwas "matschig" beim Bauen). Törn: Dunkel Törnstärke: Stark bis sehr stark
"Manali" ist der Name eines im indischen Bundesstaat Himachal Pradesh auf etwa 2000 Meter Höhe gelegenen Ortes, in dessen Umgebung seit den Siebziger Jahren unter Einfluß zugeströmter Drogentouristen vom Typ "Hippie" und "Traveller" von wilden und angebauten Beständen reichlich Haschisch gerieben wird. Das schwarzbraune bis schwarze, charakteristisch süßlich stechend riechende, hochelastische und gut knetbare Haschisch galt lange Zeit als das Beste, was Indien zu bieten hatte. Heute ist allerdings auf Grund der hohen Nachfrage die Herstellung meist nicht mehr ganz so sorgfältig. Es wird eiliger und grober gerieben. Auch hat der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln in den Obstplantagen zu einer Belastung dazwischen oder in der Nähe gedeihender Hanfpflanzen geführt. So wird "Manali" von echten Kennern nicht mehr so sehr geschätzt. Hinzu kommt, daß der Name nicht gerade urheberrechtlich geschätzt ist. Alle möglichen Haschischqualitäten bis hin zu Imitaten wurden Indientouristen schon als "Manali" angedreht. Grünlichschwarze, pflanzenmaterialhaltige, trockene, harte, alte Stangen vom Typ "Charas" verdienen den Namen "Manali" nicht, selbst dann nicht, wenn sie in dieser Gegend entstanden sein sollten. Farbe: Außen schwarz, innen grünlich-bräunlich Geruch: Leicht grasig Geschmack: Leicht grasig Konsistenz: Hart bis steinhart (wenn älter) Törn: Nicht so dunkel wie die anderen "schwarzen" Sorten. Törnstärke: Mittel bis stark Sonstiges: Man findet öfter Samen und Stengelteile im Dope (da handgerieben direkt von der Pflanze, die Inder nehmen es da nicht so genau und lässt sich bei dieser Produktionsweise auch nicht vermeiden).
"Kulu" oder "Kullu" heißt ein im selben Tal (Beas-River) noch vor Manali gelegener, aber nur etwa 1000 Meter hoch angesiedelter Ort mit subtropischem Klima und das dort hauptsächlich von wilden Pflanzen geriebene Haschisch. Es ist zwar auch ziemlich guter Qualität, wird aber aufgrund des heißeren Klimas und der niedrigeren Lage als nicht ganz so begehrenswert eingestuft.
"Parvati" heißt das Haschisch aus demum die Ecke gelegenen gleichnamigen Parvati-Valley (Tal). Das sich sehr lang hinziehende und noch relativ abgeschiedene wilde Tal ist Lieferant eines handgeriebenen Haschischs, das schon seit einiger Zeit dem "Manali" den Rang abgelaufen hat. Auch hier war der Einfluß von westlichen "Freaks" maßgebend.
"Parvati Jungle Charras"
Herkunft: Indien THC-Gehalt: ca.15 %
Sehr sauber gearbeitetes, handgeriebenes Haschisch ohne jedwede Verunreinigungen. Reichlich psychedelisch; nichtsdestotrotz starkes, vitalisierendes Körpergefühl. Extrem lange Wirkungsdauer. Die stark euphorisierende Wirkung lässt auf hohen Delta-9-THC Anteil schließen. Innen und außen von auffallend dunkeler Farbe, die bis ins Pechschwarze gehen kann.
"Parvati Pollen"
Herkunft: Indien THC-Gehalt: ca.16 %
Rostbraunes, feinst gesiebtes Material. Reich an psychoaktivem Delta-9-THC. Extrem lange Wirkungsdauer, sehr angenehm zu inhalieren. An diesem Pollen ist einfach alles appetitlich, außer seinem Preis. Luxus-Dope eben.
Besonderheiten: Sehr selten erhältlich, da aus dieser Gegend fast nur Charras kommt. Diese Sorte wurde vom Importeur selbst vor Ort gesiebt und weiterverarbeitet (Verhältnis ca.800 Gramm Pollen aus 100 Kilo Pflanzenmaterial)
"Malana", "Charas Malana" oder auch Malana Cream setzt dieser Region die Krone auf.
Es bezeichnet ein abgeschiedenes und sich bis über 3000 Meter hochziehendes Tal, das hauptsächlich von dem gleichnamigen Haschisch und den an diesem interessierten, zu Fuß vom Parvati-Valley aus angereisten und außerhalb des zentralen Dorfes zeltenden Freaks lebt. Hier wird Hanf in großer Höhe angebaut und sehr sorgfältig gerieben. Kenner unterscheiden das Haschisch nach Feld, Höhenlage, Jahrgang und reibender Person. Es gibt kommerzielle Qualitäten, die bereits zur Oberklasse dessen gehören, was den mitteleuropäischen Markt zu stolzen Preisen erreicht. Und für regelmässige Gäste erschliessen sich hier unter Umständen sowohl in Indien als auch weltweit unzweifelhaft an die Spitze gehörende, ölige, elastische, hochpotente, reine, süßliche, euphorisierende und inspirierende Qualitäten, allerdings nur in so kleinen Mengen, daß sich erfolgreiche Schmuggler damit, daheim angekommen, gerademal eine Zeit lang selbst belohnen können. Nur in den Niederlanden gibt es neuerdings einen Markt für derartige Spezialitäten, für die dann Preise bis zu 45 Gulden (40 DM) pro Gramm gefordert werden.
"Malana Cream Charras"
Herkunft: Indien THC-Gehalt: 18 - 20 %
Extrem reines Produkt, das beinahe an Pollen-Hasch denken lässt. Äußerlich bei T`bisla-Maroc anges | | |